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Bürgerservice

Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.

Hiermit einhergehend wurde zwischenzeitlich eine verbindliche Umtauschpflicht in die neuen EU-Kartenführerschein im Checkkartenformat mit Gültigkeitsdatum eingeführt. Alte Führerscheine müssen entsprechend der nachfolgenden Tabelle in neue EU-Kartenführerscheine mit Gültigkeitsdatum umgetauscht werden. Die alten Führerscheine verlieren kraft Gesetz ihre Gültigkeit mit Ablauf der unten aufgeführten Umtauschfrist.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.20233

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971  oder später

19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Gegenüberstellung Klassen

 

alt
neu
1
A unbeschränkt
1 A
A beschränkt
1 B
A1
2
C, CE, T
2*
D. DE
3
B, BE, C1, C1E
3*
D1, D1E
4
M
5
L
Mofa
Mofa
Krankenfahrstühle
Krankenfahrstühle

*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen

Ansprechpartner und Termine

Ansprechpartner und Termine

Aufgrund der gestaffelten Umtauschpflicht der alten Führerscheine kommt es aktuell zu einem hohen Anruf- und Terminaufkommen. Bitte nutzen Sie hierfür bevorzugt die Online-Terminbuchung: https://www.terminland.eu/lkcelle/?m=1003026


Wir bitten alle Kunden, Ihren alten Führerschein erst in dem Jahr umzutauschen, für welches ihr Geburtsjahrgang entsprechend vorgesehen ist.
Ansprechpartner:
Zentrale:
Telefon 05141/916 1570
Fax: 05141/ 916 3 1520
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkcelle.de

Ansprechpartner:

Zentrale:
Telefon: 05141 / 916 1570
Fax: 05141 / 916 3 1520
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@lkcelle.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Führerschein
  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

 

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 24,00 Euro gebührenpflichtig, zzgl. 5,00 Euro bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Rechtsgrundlage

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.