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Grundsätzliches

Die Beratungsstelle des Landkreises Celle für Eltern, Kinder und Jugendliche berät auch in Erziehungsfragen.

“Wie bekomme ich jetzt eine Beratung oder einen Termin?“

Sie können mit uns persönlich, telefonisch oder schriftlich per Email Kontakt aufnehmen. In der Anmeldung werden vom Sekretariat vertraulich einige Daten zum Kind, zur Problematik und zu Ihren Anliegen erfragt.

Alle neuen Anmeldungen werden einmal wöchentlich unter den Fachmitarbeitern verteilt. Telefonisch nehmen die Fachberater mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen ersten Gesprächstermin, ggf. laden wir Sie schriftlich ein.

Ideal ist es, wenn zum ersten Termin beide Eltern in die Beratung kommen können. In der Regel dauert ein Beratungstermin ca. 60 Minuten.

Unsere Beratung ist:

  • freiwillig
  • kostenfrei
  • vertraulich

Die Verschwiegenheit wird bei uns groß geschrieben, deshalb brauchen wir immer eine schriftliche Schweigepflichtentbindung gegenüber der Person oder Institution mit der wir in Ihrem Sinne kooperieren sollen. Ein Informationsaustausch kann beispielsweise mit Erziehern, Lehrern, Ärzten, Sozialarbeitern, Psychologen der jeweiligen Institution sinnvoll sein, um Sie in der Beratung besser unterstützen zu können.

„Was erwartet mich? Muss ich etwas mitbringen?“

Im ersten Gespräch ist es unser Anliegen zunächst zu hören, welche Fragen, Nöte, Sorgen, Anliegen oder auch nur Unsicherheiten Sie bezüglich Ihres Kindes oder Ihrer Familie haben.

Entsprechend dieser Ausgangssituation schauen wir mit Ihnen gemeinsam, welche sinnvollen Inhalte und Beziehungen thematisiert werden könnten und wer für Sie hilfreich in den Beratungsprozeß einbezogen werden könnte. Die Möglichkeiten sind sehr vielseitig: Einzelgespräche mit Eltern, Kindern oder Jugendlichen, Gespräche mit Eltern und Kind oder Gespräche mit der ganzen Familie.

Sie und Ihre Kinder sind einzigartig – deshalb ist jede Beratung individuell, sozusagen maß geschneidert, damit Sie mit uns zusammen passende und hilfreiche Antworten auf Ihre Fragen finden. Sollten Berichte oder Befunde vorliegen, wäre es hilfreich, wenn Sie diese mitbringen.

Wir begleiten Sie mit unserer Erfahrung …

… damit Veränderung gelingt.

Wo ist die gesetzliche Grundlage zu finden?

Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erziehungsberatung. Die gesetzliche Grundlage unserer Beratung ist im SGB VIII und besonders im § 28 Erziehungsberatung geregelt.

„Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und –einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“ (SGB VIII § 28)