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Jugendzahnärztlicher Dienst

Die Prophylaxekräfte und die Zahnärztin des Gesundheitsamtes führen Besuche in den Krippen, Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen durch. Die Gruppenprophylaxe direkt vor Ort bietet die Möglichkeit, alle Kinder gleichermaßen zu erreichen im Sinne der Herstellung von Chancengleichheit. Ziel ist es, die Mund- und Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen von Anfang an zu fördern (gesetzliche Grundlage der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe: § 21 des Sozialgesetzbuches V).

Theoretische Impulse und praktische Zahnputzübungen – daraus setzt sich ein Besuch des Jugendzahnärztlichen Dienstes in der Regel zusammen. Bei den Kleinsten kann zum Auftakt ein Fingerpuppenspiel oder ein Bilderbuch in das Thema Zahngesundheit einführen, bei älteren Kindern beispielsweise ein Gespräch über zahngesunde Ernährung. Im Idealfall werden auch einige zahnärztliche Instrumente vorgestellt, so dass Spiegel, Sonde und Lampe für die Kinder nicht mehr fremd sind, wenn eine zahnärztliche Untersuchung ansteht.

Der erste Zahnarztbesuch wird bereits ab dem ersten Zahn empfohlen. Das Gesundheitsamt führt in den Einrichtungen regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durch, ggf. erfolgt hier auch die direkte Empfehlung, die Hauszahnärztin oder den Hauszahnarzt zur Kontrolle oder Behandlung in der Praxis aufzusuchen. Darüber hinaus werden die Untersuchungsdaten in anonymisierter Form zur Gesundheitsberichterstattung ausgewertet.

Ein zentrales Anliegen des Gesundheitsamtes ist es, das Zähneputzen als festes Ritual in den Kindertagesstätten zu verankern. So wird nicht nur den Kindern vor Ort spielerisch der Umgang mit der Zahnbürste vermittelt, sondern es werden auch Zahnputzmaterialien für das tägliche Zähneputzen in der Einrichtung kostenlos zur Verfügung gestellt. Außerdem findet die Beratung der Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher statt.

Weitere Aktivitäten sind die Wettbewerbe für Kita-Gruppen und Schulklassen, bei denen möglichst viele Kinder den Besuch bei der Hauszahnärztin oder dem Hauszahnarzt nachweisen sollen. Als Belohnung winken Preisgelder für die ganze Gruppe. Die Zusammenstellung von Infomaterial für Eltern Neugeborener sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, beispielsweise zum Tag der Zahngesundheit, gehören ebenfalls mit zum Angebot.

In der regionalen Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen, die Zahnärzteschaft und das Gesundheitsamt des Landkreises Celle zusammen. Hier werden Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe geregelt. Auch haben niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte Patenschaften für Kindergärten übernommen und bieten z. B. Praxisbesuche für Kindergartengruppen an.


Formulare

Es werden ggf. Formulare benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Anschrift

  • Außenstelle Landkreis Celle

    Sägemühlenstraße 4
    29221 Celle

Ansprechpartner

Dr. Christine Köthe

Amt 50

Telefon: 05141/916-5040
E-Mail: Jugendzahnpflege@lkcelle.de

Organisation

Verwaltung:

Ilona Bühring

Amt 50

Telefon: 05141/916-5042
E-Mail: Jugendzahnpflege@lkcelle.de

  

Assistenz Untersuchungen:

Erika Kammerer

 

Prophylaxefachkräfte:

Kerstin Liss

Ute Schulte

Denise Brunschön

Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen