Infektionshygienische Überwachung
Eine infektionshygienische Überwachung erfolgt in
- Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime und medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, ambulant operierende Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Rettungswachen),
- Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe (Heilpraktiker-Praxen und Geburtshäuser, Podologen),
- öffentlichen Bädern,
- sonstigen Einrichtungen, wie beispielsweise Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflegeeinrichtungen
Ansprechpartner
Gebühren
Es können Gebühren gemäß Nr. 49.1.12 der Allgemeinen Gebührenordnung - AllGO anfallen
Unterlagen und Formulare
Unterlagen:
Keine
Formulare:
Keine