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Infektionshygienische Überwachung

Eine infektionshygienische Überwachung erfolgt in

  • Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime und medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, ambulant operierende Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Rettungswachen),
  • Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe (Heilpraktiker-Praxen und Geburtshäuser, Podologen),
  • öffentlichen Bädern,
  • sonstigen Einrichtungen, wie beispielsweise Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflegeeinrichtungen

Ansprechpartner

Gebühren

Es können Gebühren gemäß Nr. 49.1.12 der Allgemeinen Gebührenordnung - AllGO anfallen

Unterlagen und Formulare

Unterlagen:

Keine

Formulare:

Keine

Rechtsgrundlage