Sprachheilberatung
Eltern, die über die Seh-, Hör-, Sprach- oder allgemeine Entwicklung Ihres Kindes besorgt sind, können sich fachkundig beraten lassen. Das Untersuchen und Beobachten des Kindes, die Elternberatung mit Aufzeigen weiterer Hilfs- und Therapiemöglichkeiten sind wichtige Bestandteile der Arbeit. Diese wird vom Gesundheitsamt in Kooperation mit der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen des Niedersächsisches Landesamts für Soziales, Jugend und Familie in Braunschweig durchgeführt.
Regelmäßige Sprechtage erfolgen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Hierbei werden die vorliegenden Befunde und Berichte ebenso berücksichtigt, wie die Ergebnisse der aktuellen Überprüfung des Kindes sowie die Angaben und Vorstellungen der Eltern.
Des Weiteren erfolgt eine Beratung zu pädagogischen Angeboten von Kindertageseinrichtungen, ambulanten Maßnahmen oder anderen Hilfen, z.B. in Form teilstationärer Behandlung (Sprachheilkindergarten) oder stationärer Behandlung (Sprachheilinternat).
Gebühren
Unterlagen
Sofern vorhanden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft)
- Fachbefunde (Arzt-, SPZ-, Logopädie-, Ergotherapie Berichte, Kinderbeobachtungsbogen usw.) Impfausweis
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage
Fristen
Der Sprechtag wird in der Regel monatlich durchgeführt. Eine Überweisung vom Kinder-, oder Facharzt ist nicht erforderlich. Eine Einladung erfolgt rechtzeitig. Gegebenenfalls bestehet eine Warteliste.