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Vorläufige Unterbringung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)

Wenn von einer Person eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht (gegenüber sich selbst und/oder gegenüber andere) und diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann, besteht die Möglichkeit, gemäß dem niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke die besagte Person in eine psychiatrische Einrichtung einweisen zu lassen.

Dies erfolgt in der Regel über eine richterliche Anordnung des Amtsgerichtes. Sollte eine Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden können, kann der Landkreis Celle die betroffene Person bis zum Ablauf des nächsten Tages gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einweisung einführen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein ärztliches Gutachten, welches den Gefährdungscharakter der besagten Person bestätigt.

Um eine vollumfängliche Wahrnehmung dieser Aufgabe sicherzustellen, wurde ein Rufbereitschaftsteam gegründet. Damit ist jederzeit ein Ansprechpartner für Maßnahmen nach diesem Gesetz erreichbar.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare

Keine

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Innerhalb der Dienstzeiten

Außerhalb der Dienstzeiten

Rufbereitschaft des Landkreises Celle