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Ausschüsse des Kreistages

Der Kreistag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Vorbereitung von Beschlüssen des Kreisausschusses sogenannte Fachausschüsse gebildet (siehe Liste der Ausschüsse). Im Gegensatz zum Kreistag und zum Kreisausschuss haben die gebildeten Ausschüsse grundsätzlich keine Organstellung, d. h. sie geben für den Kreisausschuss und den Kreistag lediglich Beschlussempfehlungen ab. Die Kreistagsausschüsse werden mit Kreistagsabgeordneten besetzt. Daneben können ihnen auch andere Personen angehören, also Kreistagsfremde, die beratend tätig werden.

Neben den "beratenden" Ausschüssen gibt es auch "entscheidende" Ausschüsse (z.B. den Jugendhilfeausschuss). Die Ausschüsse setzen sich proportional nach der Stärke der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen zusammen. Der Kreistag kann jederzeit Ausschüsse bilden und wieder auflösen.

Die Ausschüsse werden vom Landrat im Einvernehmen mit der oder dem Ausschuss-Vorsitzenden einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Einladung erfolgt durch amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt.