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Gewerbliches Abwasser

Bei Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation

Abwasser aus Gewerbebetrieben bestimmter Branchen muss vor der Einleitung in die Kanalisation in einer Abwasserbehandlungsanlage vorbehandelt werden. Welche Betriebe ihr Abwasser vorbehandeln müssen, ergibt sich aus den Anhängen zur Abwasserverordnung. Beispiele sind z.B. Abwasser aus Zahnbehandlung oder mineralölhaltiges Abwasser.

Für die Einleitung in die Kanalisation bedarf es der Genehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Die Antragsformulare finden Sie unten. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.

Der Betreiber einer Abwasservorbehandlungsanlage ist u.a. verpflichtet, eine Eigenüberwachung durchzuführen. Auch ist die Anlage vor Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist der Unteren Wasserbehörde in Form eines Prüfberichtes vorzulegen.

Heike Alberty

Amt 66
Wasserwirtschaft

Katrin Knoop

Amt 66
Wasserwirtschaft

Gesa Tietgen

Amt 66
Wasserwirtschaft / Bodenschutz

  

Bei Einleitung in ein Gewässer

Wird Abwasser aus einem gewerblichen Betrieb in einer eigenen Kläranlage behandelt und soll anschließend in ein Gewässer eingeleitet werden, ist hierfür eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Für den Antrag gibt es keinen speziellen Vordruck, da die Anforderungen an die Unterlagen und Nachweise je nach Betrieb sehr unterschiedlich sind. Für Rückfragen stehen Ihnen die angegebenen Mitarbeiter gern zur Verfügung

Heiko Ebeling

Amt 66
Wasserwitschaft

Kerstin Wolk

Amt 66
Wasserwirtschaft