Inhalt

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Verkehrsüberwachung

Leistungsnummer: 99108030000000

Aktuell geplante Radarmessungen


Do. 15.01.

Bereiche Hambühren, Ovelgönne, Groß Hehlen, Scheuen, Beedenbostel, Jarnsen, Hohne, Lachendorf, Unterlüß, Lünsholz, Lutterloh

Fr. 16.01.

Bereiche Boye, Hustedt, Garßen, Altenhagen, Lachtehausen, Celle, Hambühren, Ovelgönne

Sa. 17.01. u. So. 18.01.

Bereiche der B 214, B 191 und L 240

Mo. 19.01.

Bereiche Oehus, Becklingen, Huxahl, Wohlde, Lachtehausen, Altencelle

Di. 20.01.

Bereiche Wienhausen, Bröckel, Eicklingen, Bockelskamp, Offensen, Papenhorst, Nienhagen, Adelheidsdorf, Nienhorst

Mi. 21.01.

Bereiche Oehus, Sülze, Offen, Bleckmar, Luttern, Beedenbostel, Hohne

Do. 22.01.

Bereiche Celle, Misselhorn, Oldendorf, Beckedorf, Backebergsmühle

Fr. 23.01.

Bereiche Vorwerk, Garßen, Celle, Groß Hehlen, Hustedt

Sa. 24.01. u. So. 25.01.

Aus dienstlichen und technischen Gründen können sich Änderungen ergeben!

Volltext

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen  (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal