Hilfen bei häuslicher Gewalt im Landkreis Celle
24 Stunden Hilfetelefone für Sie erreichbar:
Notruf: 110
05141/6633
Flyer “HILFE BEI HÄUSLICHER GEWALT in Stadt und Landkreis Celle"
Weitere Informationen erteilt das Gleichstellungsbüro des Landkreises Celle unter der Telefonnummer 05141/916-1700.
Häusliche Gewalt hat viele Formen
- Körperliche Gewalt wie z.B. Schläge, Tritte, Würgen, Festhalten, Verletzungen jeglicher Art
- Psychische Gewalt wie z.B. Beschimpfen, Bedrohen, zum Schweigen bringen, Herabwürdigen
- Sexuelle Gewalt wie z.B. Vergewaltigung, Zwang zu sexuellen Handlungen, Behandlung als Sexualobjekt
- Soziale Gewalt wie z.B. Telefonterror, üble Nachrede, Nachstellungen, Verfolgungen
- Digitale Gewalt wie z.B. üble Nachrede in sozialen Medien, unrechtmäßige Veröffentlichung von Fotos, Überwachung durch Spy Apps, unrechtmäßiger Zugang zu privaten Daten
- Ökonomische Gewalt wie z.B. finanzielle Abhängigkeit und keinen Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen
Sie können etwas dagegen tun. Suchen Sie nicht die Schuld bei sich, die Verantwortung trägt der Täter. Sie sind nicht allein. Vertrauen Sie sich jemandem an. Auch das Hilfetelefon berät Sie telefonisch in verschiedenen Sprachen und vermittelt an örtliche Beratungsstellen und Frauenhäuser.
Hilfezeichen
Mit diesem Handzeichen können Sie zeigen, dass Sie sich in einer Notsituation befinden, ohne jedoch ein Wort sagen zu müssen.
Dieses Zeichen existiert seit dem Lockdown und wurde von einer kanadischen Frauenrechtsbewegung ins Leben gerufen.
Ursprünglich auch gedacht für Frauen, die häusliche Gewalt erleben und Hilfe brauchen.
Und so funktioniert es:
- Handfläche öffnen
- den Daumen auf die Handfläche legen
- die restlichen Finger auf den Daumen legen, so dass eine Faust entsteht
Ist Luisa hier?
Was können Mädchen und Frauen tun, wenn sie in Clubs, Bars und Gaststätten belästigt werden?
Mit dem Codewort "Ist Luisa hier?" können sie Barkeepern oder Türstehern sofort diskret Bescheid geben, dass sie in einer Notsituation sind und Hilfe benötigen.
Das Personal weiß so schnell Bescheid und hilft, ohne weitere Fragen zu stellen, die betroffene Person beispielsweise in einen sicheren Bereich bringt oder die Polizei verständigt.
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
Der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt in Celle wurde im Mai 2002 von der Polizeiinspektion Celle initiiert. Anlass hierzu war u.a. der Erlass des Gewaltschutzgesetzes. Der Runde Tisch ist bis heute durch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden aus den Bereichen „Justiz“, „Polizei“ und „Soziales“ sowie von Trägern der freien Wohlfahrtspflege besetzt.
Primäres Ziel des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt“ ist eine institutionsübergreifende, vielseitige Bearbeitung und Veröffentlichung des Themas als aktiver Opferschutz. In diesem Rahmen wurde im Juni 2005 die Gründung des Celler Interventionsprojektes (CIP) beschlossen.
CIP hat sich zum Ziel gesetzt, Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen deutschen und europäischen Interventionsprojekten auf deutsche Rechtsverhältnisse zuzuschneiden und Celler Interventionsmöglichkeiten für gewalttätige Männer zu entwickeln und umzusetzen.
Ziel des Runden Tisches ist es, durch eine gute Vernetzung, öffentlichkeitswirksame Aktionen und Qualifikation aller am Thema Beteiligten die Situation zugunsten der Opfer von Gewalt zu verbessern.
Der Runde Tisch tagt ca. 2 - 3 mal im Jahr. Die Treffen werden im Wechsel von der Polizeiinspektion Celle, der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Celle organisiert und geleitet und von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Celle koordiniert. Sie ist verantwortlich für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Der Runde Tisch führt regelmäßig Veranstaltungen zum Thema „Häusliche Gewalt“ durch.
Der Runde Tisch stellt sich vor:
Digitale Gewalt
Täterarbeit
ProBeweis
Zwangsheirat
Erstmalig steht für die Arbeit mit von Zwangsheirat/ Gewalt im Namen der Ehre betroffenen Mädchen und Frauen ein sehr empfehlenswerter Hilfsleitfaden zur Verfügung. Sie können den Hilfsleitfaden auf der Homepage von TERRE DES FEMMES, der Menschenrechtsorganisation für Frauen, unter www.frauenrechte.de herunter laden. Leider können Sie keine gedruckte Fassung bestellen.
Die interaktive PDF-Datei hat ca. 80 Seiten und ist sehr informativ. Sie enthält bspw. auch Informationen über Themen wie „Kostenübernahme bei Flucht von minderjährigen Mädchen durch das Jugendamt“ oder „eigenständiges Aufenthaltsrecht für minderjährige Mädchen“, aber auch Informationen zu Ehe- und Familienrecht sind enthalten. Das „Wichtigste in Kürze“ ist in jedem Kapitel noch einmal zusammengefasst, so dass sich schnell lein Überblick verschaffen lässt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diese Online-Angebote einmal anschauen und diese Ihnen nützlich sind, sei es zu Ihrer Information oder zur Unterstützung Betroffener. Für weitere Fragen rufen Sie mich gerne an.
