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Elterngeld

Mütter und Väter haben mit der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Je nach Familiensituation gibt es mit Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus verschiedene Varianten der Inanspruchnahme.

Detaillierte Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und über den

Link zur Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wann und wo beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen (örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle, in deren Stadt bzw. Landkreis sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet) Elterngeldstelle beantragt werden. Dies sollte möglichst bald nach der Geburt des Kindes erfolgen, da Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist.

Elterngeldstelle für Antragsteller aus dem Landkreis Celle - ohne Stadt Celle:

Landkreis Celle
Trift 26
29221 Celle

05141/ 916-4343

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld - IM ORIGINAL -
  • Pass/Bescheinigung der Ausländerbehörde (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)

Nicht erwerbstätige Eltern:

  • Endgültige Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und Dauer der Mutterschaftsgeldzahlung bzw. Negativbescheinigung
  • ALG II Bescheid
  • ALG I Bescheid plus Aufhebungsbescheid

Arbeitnehmer/Innen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld:

  • Endgültige Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und Dauer der Mutterschaftsgeldzahlung
  • Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist
  • Zwei Gehaltsabrechnungen während der Mutterschutzfrist (Nachweis Arbeitgeberzuschuss)
  • für Väter: Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes
  • letzter Steuerbescheid
  • Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber
  • Prognose über die Arbeitszeit und die Höhe des Erwerbseinkommens nach Geburt (wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird)

Beamte, Soldaten:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes
  • Nachweis des Arbeitgebers über das Ende der Mutterschutzfrist
  • Gehaltsmitteilungen bis zum Ende der Mutterschutzfrist
  • Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber
  • Prognose über die Arbeitszeit und die Höhe des Erwerbseinkommens nach Geburt (wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird)
  • letzter Steuerbescheid

Selbständige, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft:

  • Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres
  • Einnahme Überschussrechnung / BWA des letzten Kalenderjahres

Dieses ist eine allgemeine Zusammenfassung der benötigten Unterlagen. Da alle Elterngeldanträge individuell bearbeitet werden, ist es in Einzelfällen möglich, dass die Elterngeldstelle ergänzende Unterlagen anfordern muss.