Inhalt

Jugendpflege / Jugendschutz

Das Jugendalter ist für Mädchen und Jungen geprägt von Veränderung, Neugierde, Lust auf Unbekanntes, neue Erfahrungen sowie das Austesten von Grenzen und das Eingehen von Risiken. Die Gesellschaft bietet viele Möglichkeiten zum Aufwachsen von jungen Menschen. Es bieten sich unendlich viele Angebote – nicht immer sind diese Aufforderungen ohne Risiken für ein gesundes Aufwachsen und eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen. Unsere Angebote richten sich an die jungen Menschen, an deren Eltern, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte, Vereine und Verbände sowie alle an der Entwicklung der jungen Menschen beteiligten Akteure. Sie zielen auf die Bildung zu kritik- und entscheidungsfähigen Persönlichkeiten junger Heranwachsender ab und fördern den kritischen sowie eigenverantwortlichen Umgang im Kontext mit gesellschaftlichen Werten.

Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) sind

  • die außerschulische Bildung,
  • Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Veranstaltungen,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung
  • und die Beratung von jungen Menschen

In unseren Kreisgemeinden sowie in den Städten Bergen und Celle organisieren die Gemeindejugendpfleger/innen die „offene Kinder- und Jugendarbeit“ durch Jugendzentren und der aufsuchenden Jugendarbeit. Verbände und Vereine unterstützen die Angebotspalette durch verbandliche Jugendgruppen.

Für Ferienpassaktionen, Seminare, Veranstaltungen für junge Menschen und Freizeiten stehen Ihnen kompetente/n Ansprechpartner/innen (Verweis) vor Ort und beim Landkreis Celle (Verweis) zur Verfügung. Sie erhalten Unterstützung durch finanzielle Zuschüsse, Organisation von Jugendleiter-/innen- Ausbildungen (JULEICA), Fortbildungen, Fachberatung und Netzwerke.

Weitere Informationen finden Sie:

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Celle

Präventiver erzieherischer Jugendschutz

Der erzieherischer Kinder- Jugendschutz (§14 SGB VIII) beinhaltet die präventive erzieherische Perspektive.

Mögliche Beratungsinhalte:

  • Suchtprävention zu den Themen Alkohol, Tabak und illegale Drogen
  • Medienkonsum
  • Gewalt, Aggression und Mobbing
  • Jugendarbeitsschutz
  • Gesundheitserziehung
  • Politischer Extremismus
  • Sexualpädagogik
  • Häusliche Gewalt
  • Kindeswohl

Unsere Ansprechpartner beraten und unterstützen Sie in der Umsetzung. (Verweis)
Informationen und Arbeitsmaterialien zu den Themenbereichen finden Sie unter den weiterführenden Links.

Rechtsgrundlagen:

§ 11-14 SGBVIII

Unser Mitarbeiter im Jugendschutz

gibt Ihnen gerne weitere Informationen.