Welche Leistungen sind vorgesehen?
Die Leistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld werden als pauschalierte monatliche Regelleistung gewährt.
Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Sätze:
- Alleinstehende oder Alleinerziehende 449 Euro
- Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
- Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
- nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro
Bei Bedarf/Anspruch werden zusätzlich folgende Leistungen gezahlt:
- Leistungen für Unterkunft und Heizung in angemessenem Umfang
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
- Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II;
- Bezieher von Sozialgeld haben in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte