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Tierschutz

Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.


Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.


Beim gewerblichen Umgang mit Tieren zum Beispiel in Reit- und Fahrbetrieben, Tierpensionen, Hunde- und Katzenzuchten, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe sowie bei der gewerblichen Bekämpfung von Schadnagern ist eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich.

Infoblätter und Anträge

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Tierschutzrechtliche Meldungen

Mögliche Verstöße sind per E-Mail an vetamt@lkcelle.de oder per Telefon an die 05141 / 916 5900 zu richten. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

  • beteiligte Personen und (falls bekannt) Zeugen unter Angabe des Namens, der Adresse und ggf. der Telefonnummer
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls