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Bienen

Bienen & Arzneimittel

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Varroamittelausgabe

Die Ausgabe von bestellten Varroose-Mitteln findet in 2023 am 11.05.2023 sowie am 22.06.2023 in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr im Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz statt. Die Mittel sind bis zum 31.03.2023 –nach Möglichkeit gesammelt über den Imkerverein- mit dem nachfolgenden Bestellvordruck zu bestellen. Zu den Preisen kann bei Bedarf erst in Kürze eine Auskunft gegeben werden.

Verbindliche Bestellung Varroose-Mittel 2024

Organisierte Imker im Verein:

Die Vereine fragen den Bedarf bei den einzelnen Imkern ab. Hierzu wird ein Vordruck verwendet, auf dem der einzelne Imker die gewünschte Menge eines jeden Behandlungsmittels eintragen muss. Der Vordruck kann bei den Vereinen oder beim Veterinäramt bezogen werden oder auf der Homepage des Landkreises Celle heruntergeladen werden. Die Bestellung muss bei den Imkervereinen oder beim Veterinäramt bis zum 30.03. des laufenden Jahres abgegeben werden. Die Bestelllisten werden unverzüglich nach dem Stichtag von den Imkervereinen an das Veterinäramt weitergeleitet. Die Bestellungen werden an zwei bestimmten Ausgabetagen an die Imker direkt oder an ausdrücklich bevollmächtigte Personen abgegeben. Eine Ausgabe zu anderen Zeiten erfolgt nicht. Eine Ausgabe erfolgt nur in der Anzahl der bestellten Menge.

Nicht im Verein organisierte Imker:

Es wird in der regionalen Presse sowie über die amtlichen Verkündungsblätter (CZ, Gemeindeblätter, etc.) die Neuregelung veröffentlicht. Es wird auf die zwingende Abgabe der Bestellliste zu einem Stichtag hingewiesen. Bestellliste kann im Veterinäramt bezogen oder auf der Homepage des Landkreises Celle heruntergeladen werden. Die Bestellungen werden an zwei bestimmten Ausgabetagen an die Imker direkt oder an ausdrücklich bevollmächtigte Personen abgegeben. Eine Ausgabe zu anderen Zeiten erfolgt nicht. Eine Ausgabe erfolgt nur in der Anzahl der bestellten Menge.

Antrag Bienenwanderung

Zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutz der Belegstellen im Landkreis Celle hat der Landkreis Celle für das Kreisgebiet (mit Ausnahme der Stadt Celle) eine entsprechende Verordnung erlassen. Für das Gebiet der Stadt Celle besteht eine entsprechende Verordnung der Stadt Celle. Nach diesen Verordnungen bedarf, wer seine Bienenvölker im Landkreis Celle außerhalb des ständigen Aufstellungsortes (Dauerstand) aufstellen will, der Genehmigung. Ein Bienendauerstand ist dadurch gekennzeichnet, dass dort mindestens ein Bienenvolk überwintert wird. Anträge sind beim Veterinäramt des Landkreis Celle zu stellen. Dem Antrag ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis über die Freiheit der Bienen von bösartiger Faulbrut (AFB) gem. § 5 Bienenseuchen-Verordnung beizufügen.


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