Inhalt

Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) / Gefahrenabwehrrecht (Tiere)

Zweck des NHundG ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind. Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Eine Liste der anerkannten Personen nach § 3 NHundG im Landkreis Celle für die Abnahme des "Hundeführerscheins" finden sie in den nachfolgend aufgeführten Dokumenten.
Erhält das Veterinäramt einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, so wird es den Hinweis prüfen. Für die Mitteilung eines solchen Hinweises wenden Sie sich bitte an Frau Lindwedel (Tel.: 05141 916 5918 / E-Mail: Luisa.Lindwedel@LKCelle.de) oder Frau Hähnge (Tel.: 05141 916 5913 / E-Mail: Christina.Haehnge@LKCelle.de).

Dokumente:

Liste anerkannter Sachkundeprüfer


  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)