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Vorlage - An0014/2021-2026VO  

Betreff: Reaktivierung des OHE-Schienennetzes; Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0014/2021-2026
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
31.08.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz zurückgestellt   
24.11.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
20.12.2022 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
An0014/2021-2026

Kurze Sachdarstellung:

Zu 1) Der Bund will mit dem Masterplan Schienenverkehr erhebliche CO2-Einsparpotentiale, insbesondere im Güterverkehr realisieren. Zudem kann eine gute Schieneninfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor für Städte und Kommunen sein. Der Kauf und die Ertüchtigung des ehemaligen OHE-Schienennetzes durch das Land bietet somit Chancen zur Steigerung der Attraktivität der Region. Dies möchte der Landkreis unterstützen und im Rahmen eines Schreibens an das Land deutlich machen.

 

Zu 2) Die SInON hat seit dem 1.7.2022 mit Matthias Herten einen neuen Geschäftsführer. Dieser kommt aus dem Bereich Logistik und wurde u.a. dafür eingestellt, die Ertüchtigung des ehemaligen OHE-Schienennetzes und insbesondere auch die Vermarktung des Netzes für den Güterverkehr zu verbessern.

 

Geschäftsgegenstand der SInON ist laut Satzung:

 

Der Erhalt, der Betrieb und die Vermarktung von Schieneninfrastruktur (insb. Strecken und Bahnhöfe) einschließlich zugehöriger Immobilien und Betriebsmittel sowie die Betriebsführung von Schienenwegen einschließlich der Betriebsleit- und Sicherungstechnik. Dies umfasst die nachstehenden Aufgaben der Gesellschaft:

a)      Betrieb und Instandhaltung der vorhandenen Schieneninfrastruktur

b)      Akquise von Fördermitteln für Maßnahmen an der Infrastruktur und für Vermarktungskonzepte und -strategien

c)      Vermarktung der Infrastrukturkapazitäten einschließlich Beratung potenzieller Nutzer und Nutzerinnen

d)      konzeptionelle Weiterentwicklung der Vermarktungsstrategien und der Infrastruktur

e)      Etablierung innovativer Technologien im Schienenverkehr wie beispielsweise bei der Leit- und Sicherungstechnik

f)        Beratung Dritter bei der Erneuerung der Infrastruktur sowie Erbringung weiterer damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen für Dritte.

 

Da die SInON daher ohnehin den Auftrag hat, Kontakt zu Unternehmen zwecks Vermarktung der Strecke und Anschlüsse von Gewerbegebieten bzw. Firmengeländen aufzunehmen, wird die Wirtschaftsförderung mit der SInON in Kontakt treten und bei Bedarf unterstützend agieren, um Parallelstrukturen zu vermeiden.

 

Sollte der Landkreis eigenes Fachpersonal einstellen müssen, da aktuell das Fachwissen fehlt, müsste voraussichtlich eine halbe Stelle TVöDA E11, ca. 40.000€, vorgesehen werden.

 

Zu 3) Der Geschäftsgegenstand der SInON umfasst auch die Prüfung zur Errichtung kleiner örtlicher Verteilzentren, um den Kreis der Unternehmen zur Nutzung der Schieneninfrastruktur zu vergrößern (siehe oben Punkt d) der Satzung).

Ein eigenes Gutachten des Landkreises zu den Potentialen für kleine, örtliche Verteilzentren ist daher entbehrlich, zumal die Kosten dafür bei schätzungsweise, je nach Umfang und Inhalt, im mittleren bis hohen fünfstelligen Bereich liegen.

Gleichwohl wären diese Verteilzentren im Landkreis Celle erstrebenswert, weswegen sich der Landkreis bei der SInON dafür einsetzen wird.

 

Zu 4) Eine Berücksichtigung der ehemaligen OHE-Strecken im Nahverkehrsplan sollte erst nach der vom Land Niedersachsen nach dem neuen, zum 01.07.2022 in Kraft getretenen standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV für die Beurteilung der Förderfähigkeit von ÖPNV Großprojekten nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) durchgeführten Untersuchung erfolgen. Die Bedarfe und Potentiale der Landkreise Gifhorn, Heidekreis und Celle fließen dort automatisch mit ein.

 

Analog zur Bahnlinie Eschede-Celle würde auch im Falle einer Reaktivierung der OHE-Strecken schon aus rechtlichen Gründen weiterhin ein Busverkehr, mindestens im Rahmen der Schülerbeförderung, angeboten werden müssen. Die betroffenen Kommunen und angrenzenden Landkreise werden bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes beteiligt.

 

Zu 5) Die Zuständigkeit für den SPNV Schiene liegt kraft Gesetzes beim Land Niedersachsen. Die touristischen Aspekte sollten daher im Rahmen des standardisierten Bewertungsverfahrens von Strecken für den SPNV als Nebenaspekt vom Land mit aufgenommen werden, da es sich hier um gleiche infrastrukturelle Voraussetzungen handelt. Eine isolierte Betrachtung der touristischen Nutzung des SPNV macht deshalb keinen Sinn.

 

Der Landkreis Lüneburg hat eine Machbarkeitsstudie SPNV für die Strecken Lüneburg-Soltau und Lüneburg-Amelinghausen beauftragt, Kostenpunkt 85.000€. Sollte der Landkreis die bereits 2014 geprüften Strecken Celle-Soltau, Celle-Wittingen und Celle-Beckedorf-Munster nochmals prüfen, müsste mit Kosten im niedrigen sechsstelligen Bereich gerechnet werden. Selbst bei einer positiven Bewertung ist laut LNVG eine Reaktivierung jedoch nicht garantiert.

 

Grundsätzlich ist die Bestrebung, den motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundlichere Beförderungsmittel zu verlagern, ein Ziel im Tourismus. Gerade in der Reisewelt „Natur“ wirbt die LHG mit klimafreundlicher Erreichbarkeit und hat im Regionalen touristischen Konzept die Erreichbarkeit mit ÖPNV als besonderen Vorteil herausgestellt. Als ein Querschnittsthema werden innovative Mobilitätskonzepte in der Lüneburger Heide, die vor allem auf die Zielgruppen und Arbeitnehmer abgestimmt sind, genannt.

 

Zu 6) Da die Ertüchtigung und Vermarktung der Strecke sowohl für den Schienenpersonen- als auch den Schienengüterverkehr Aufgabe des Landes und der SInON ist, wird diese Forderung in das Schreiben des Landrates an das Wirtschaftsministerium integriert. Die Organisation eines solchen Forums unter der Federführung des Landkreises würde zu Parallelstrukturen führen, die kontraproduktiv wirken.

 

Sollte der Landkreis eigenes Fachpersonal für diese Aufgabe einstellen müssen, da aktuell das erforderliche Fachwissen fehlt, müsste voraussichtlich eine halbe Stelle TVöDA E11, ca. 40.000€, vorgesehen werden.

 

zu 7) Der Landkreis war hierzu mit dem Wirtschaftsministerium über die SInON in Gesprächen: Das Land will Mehrheitsanteilseigner bleiben, bietet den Kommunen aber die Möglichkeit, sich an der SInON zu beteiligen. Hierfür sieht das Land eine Mindestbeteiligung von 1% vor. Der Preis hierfür würde bei ca. 200.000€  zzgl. zukünftiger regelmäßiger Förderbeträge liegen, deren Höhe derzeit noch nicht absehbar ist.

Die Möglichkeiten und Konditionen einer Beteiligung sollen weiter mit dem Ziel eruiert werden, sie zu verbessern.



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§58 Abs. 1 Nr. 12, 19 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Celle beschließt:

  1. Der Landkreis wird mit den betroffenen Landkreisen Gifhorn, Heidekreis, Lüneburg Harburg und Uelzen Kontakt aufnehmen, indem er in einem Schreiben das Interesse des Landkreises an der Ertüchtigung und Reaktivierung des ehemaligen OHE-Schienennetzes für Güter- und Personenverkehr bekräftigt und dafür wirbt, sich dementsprechend gemeinsam an das Land zu wenden.
  2. Die Wirtschaftsförderung wird mit der Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH (SInON) als zuständige Landesgesellschaft Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte zur Ansprache und Beratung der Unternehmen, insbesondere Großbetriebe und Logistikunternehmen, abstimmen.
  3. Es ist grundsätzlich erstrebenswert, kleine, örtliche Güterverkehrszentren im Landkreis Celle zu etablieren. Deshalb wird die SInON im Rahmen ihres Satzungs-Auftrages gebeten, deren Errichtung wohlwollend zu prüfen und gegebenenfalls positiv zu begleiten.
  4. Die Aufnahme der ehemaligen OHE-Strecken in den Nahverkehrsplan wird vorerst zurückgestellt.
  5. Die Verwaltung wird gegenüber dem Land geltend machen, dass die Potentiale für die touristische Nutzung im Rahmen des standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV mit überprüft werden sollen.
  6. Der Landkreis nimmt die Forderung nach einer Austauschplattform im Rahmen eines Forums in das Schreiben an das Wirtschaftsministerium (Punkt 1) mit auf.
  7. Der Landkreis beobachtet die Möglichkeiten einer Beteiligung an der SInON weiter und beteiligt sich gegebenenfalls daran, die grundsätzlichen Konditionen für eine Beteiligung zu verhandeln.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

-          keine



 

Anlage:

-          Antrag der SPD-Fraktion vom 9. März 2022 (An0014/2021-2026)



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich An0014/2021-2026 (686 KB)    
Stammbaum:
An0014/2021-2026   Reaktivierung des OHE-Schienennetzes; Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2022   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
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