Vorlage - 0181/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 NRettDG sind innerhalb eines Rettungsdienstbereiches gleiche Entgelte für gleiche Leistungen zu vereinbaren. Entsprechend dieser Vorschrift beruhen die Gebühren in der anliegenden Satzung auf dem aktuellen Verhandlungsergebnis mit den Kostenträgern. Die Höhe der Kosten beruht auf den notwendigen Gesamtkosten für einen wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienst.
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorgehensweise zugestimmt.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Celle in der beigefügten Fassung wird beschlossen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Der Rettungsdienst des Landkreises Celle wird vollständig durch die Krankenkassen als Kostenträger refinanziert, mit den nun verhandelten Entgelten soll zudem dann bestehende Defizite anteilig abgeschmolzen werden. Steuerliche Auswirkungen gibt es nicht.
Anlage:
Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Celle
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage zu TOP 10 Gebührensatzung (116 KB) |