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Vorlage - 0196/2022  

Betreff: Beantragung eines Zuschusses für das Waldbad Hohne / Spechtshorn
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
16.11.2022 
des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
20.12.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Antrag Waldbad Hohne Spechtshorn
Anlage 2_4. Nachtragshaushaltssatzung

Kurze Sachdarstellung:


Der Förderverein Waldbad Hohne / Spechtshorn e.V. hat einen Antrag (Anlage 1) für die Bezuschussung der Sanierung des zweiten Bauabschnitts für das Nichtschwimmerbecken gestellt. Dieses soll im Frühjahr 2023 erneuert werden. Der Förderverein beantragt einen Zuschuss vom Landkreis Celle in Höhe von 250.000 €.

 

Eine mögliche Bezuschussung des Waldbades kann nicht über die Sportstättenförderung des Landkreises Celle erfolgen, da eine Förderung von Schwimmbädern nicht in den Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle vorgesehen ist. Zudem würde eine Förderung im gewünschten Umfang das Sportförderbudget wesentlich übersteigen. Eine Förderung von Schwimmbädern wurden bisher über das Fachbudget 6 Investive Ansatz für unvorhergesehene Maßnahmen    durchgeführt. Durch die derzeit sehr hohe investive Verschuldung kann hier aber ebenfalls kein Zuschuss in der beantragten Höhe vorgesehen werden. Maximalnnte hier ein Betrag von 100.000  zur Verfügung gestellt werden. In der Vergangenheit wurde für die Bezuschussung anderer Schwimmbäder ebenfalls ein Maximalbetrag von 100.000  bereitgestellt. Im Sinne der Gleichbehandlung sollte hier im identischen Umfang gefördert werden.

 

Wie in der Stellungnahme zur Genehmigung des 4. Nachtragshaushalts beschrieben, besteht auch vorerst kein finanzieller Spielraum insbesondere für neue investive Maßnahmen. (Vgl. 4. Nachtragshaushaltssatzung und 4. Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Celle für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, III). Auch im Hinblick auf die zukünftigen finanziellen Handlungsspielräume des Landkreises Celle ist eine Förderung in der beantragten Höhe nicht möglich. Weiterhin ist zu beachten, dass es sich ausdrücklich um eine freiwillige Leistung handelt, die im Rahmen der Haushaltsgenehmigung bei hoher Verschuldung und unausgeglichenem Haushalt besonders kritisch zu sehen sind.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 I Nr. 14 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Förderverein „Waldbad Hohne / Spechtshorn“ e.V. für die Sanierung des Waldbades mit 100.000 € zu fördern.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Investive Auszahlungen in Höhe von 100.000 €

 

Anlage:


Anlage 1  rderantrag Waldbad Hohne / Spechtshorn

Anlage 2  4. Nachtragshaushaltssatzung und 4. Nachtragshaushaltsplan des

Landkreises Celle für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Antrag Waldbad Hohne Spechtshorn (1027 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_4. Nachtragshaushaltssatzung (360 KB)