Vorlage - 0210/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Die Städte und (Samt-)Gemeinden erhalten 80% der Feuerschutzsteuer, die bisher gemäß der Richtlinie über die Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Celle zur Hälfte direkt und zur anderen Hälfte per antragsbezogener Festbetragsfinanzierung für Feuerwehrgerätehäuser oder -fahrzeuge vom Landkreis Celle ausgeschüttet wurde. 20% der Feuerschutzsteuer verbleiben als Kreisanteil beim Landkreis Celle.
Aufgrund der Grobplanungen für die nächsten Jahre wurde deutlich, dass aufgrund zahlreicher geplanter Investitionen der Gemeindeanteil bei Fortführung der bisherigen Verteilpraxis ein Defizit in Millionenhöhe aufweisen würde. Daher wurden diverse Varianten entwickelt und mit den kreisangehörigen Kommunen erörtert. Im Ergebnis haben sich die kreisangehörigen Kommunen dafür ausgesprochen, dass der Landkreis Celle den gemeindlichen Anteil aus der Feuerschutzsteuer zukünftig direkt in vollem Umfang an die Kommunen ausschütten möge.
Eine Bezuschussung für Fahrzeuge, die von den Kommunen in die Kreisfeuerwehrbereitschaft des Landkreises Celle integriert werden, soll es aber auch weiterhin geben.
Die bestehende Richtlinie muss daher wie beigefügt geändert werden.
Der Kreisbrandmeister wurde beteiligt. Er bedauert grundsätzlich die gemeindliche Entscheidung, dass künftig die fahrzeugbezogene Bezuschussung entfällt, da nun eine geringere Einflussmöglichkeit hinsichtlich des Erwerbs von normgerechten Fahrzeugen bestehe.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Richtlinie über die Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Celle wie beigefügt zu ändern.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen und steuerlichen Auswirkungen
Anlage:
Richtlinie über die Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Celle vom 20.12.2022
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage zu TOP 9 Entwurf Zuschussrichtlinie (371 KB) |