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Vorlage - 0213/2022  

Betreff: Antrag der CeBus GmbH & Co.KG auf Schadensausgleich im Zusammenhang mit den kriegsbedingten Preissteigerungen für Dieselkraftsoff 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
24.11.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
20.12.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CeBus

Kurze Sachdarstellung:

Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise und den anhaltend hohen Treibstoffbeschaffungskosten beantragt die CeBus GmbH & Co.KG auch für 2023 eine finanzielle Unterstützung und kalkuliert diese mit 701.000 Euro (Antrag s. Anlage).

 

Die von der Bundesregierung verabschiedete Dieselsubvention ist zum 31. August 2022 ausgelaufen. Es ist aktuell nicht absehbar, ob die Bundesregierung eine erneute Dieselsubvention auf den Weg bringen wird. Ohne zusätzliche Ausgleichzahlungen wird die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage des Verkehrsvertrages gestört und es bedarf auch im Jahr 2023 eines Ausgleiches des entstehenden Defizits für die Dauer dieser besonderen Lage.

 

Hierzu soll die Wertsicherungsklausel des Verkehrsvertrages analog zum Vorgehen des finanziellen Ausgleichs im Zusammenhang mit den kriegsbedingten Preissteigerungen für Dieselkraftstoff 2022 (siehe Vorlage 0121/2022) so angepasst werden, dass sie für den Bereich Treibstoff ausgesetzt wird und an deren Stelle Rückgriff auf die tatsächliche Treibstoffpreisentwicklung anhand von Indizes des statistischen Bundesamtes genommen wird. Sollte es zu einer Neuauflage der Dieselsubvention oder vergleichbaren Maßnahmen durch Bund und/oder Land kommen, werden die Ausgleichsmittel des Landkreises nur subsidiär in Anspruch genommen.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Gewährung eines weiteren finanziellen Ausgleichs für die CeBus GmbH & Co.KG in der beantragten Höhe von 701.000 Euro. Die Mittel werden im Haushalt 2023 bereitgestellt. Die für 2022 diesbezüglich geschlossene Vereinbarung wird um das Jahr 2023 verlängert.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Durch den Beschluss entstehen dem Landkreis Celle zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 701.000 Euro. 635.000 Euro wurden bereits im Haushaltsplanentwurf 2023 eingeplant. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 66.000 Euro werden über die Änderungsliste eingepflegt.


 

Anlage:

Antrag der CeBus

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag CeBus (102 KB)