Vorlage - 0214/2022
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Kurze Sachdarstellung:
In Folge der Pandemie sind die Fahrgastzahlen im ÖPNV in erheblichen Umfang eingebrochen. Bund und Länder haben daher für die Jahre 2020 bis 2022 sogenannte ÖPNV-Rettungsschirme aufgespannt, die einen Ausgleich der Mindereinnahmen im Verhältnis zum Prä-Pandemie-Jahr 2019 garantieren. Über diese Rettungsschirme wurden bereits ca. 4.538.900 Euro (Abrechnung bis Mai 2022) an die CeBus ausgezahlt. Bisher konnte so die Kürzung von Verkehrsleistungen verhindert und auf den Einsatz kreiseigner Haushaltsmittel verzichtet werden. Für das Jahr 2022 hatte die CeBus GmbH & Co. KG (CeBus) ebenfalls einen Antrag gestellt, der mit Beschluss des Kreisausschusses vom 20.01.2022 (vgl. Vorlage 0167/2022) bewilligt wurde. Die beantragten Mittel in Höhe von rd. 1.900.000 Euro mussten jedoch nicht in Anspruch genommen werden, da Bund und Land einen entsprechenden ÖPNV-Rettungsschirm aufspannten.
Für das Jahr 2023 existiert bislang leider keine entsprechende Nachfolgeregelung auf Bundes- oder Landesebene.
Aktuell ergibt sich somit die Lage, dass sich das vom Landkreis Celle bei der CeBus bestellte ÖPNV-Angebot nicht kostendeckend betreiben lassen wird. Bei vergleichbaren Einnahmeausfällen wie im Jahr 2022 rechnet die CeBus mit einem derzeit nicht gedeckten Einnahmedefizit von ca. 1.400.000 Euro für das Jahr 2023. Mit Schreiben vom 07.11.2022 hat die CeBus daher beim Landkreis Celle einen Antrag auf Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 gestellt für den Fall, dass keine Nachfolgeregelung Bund und/oder Land über die Fortführung und Finanzierung der ÖPNV-Rettungsschirme eingerichtet wird oder die Mittel aus einem Nachfolge-ÖPNV-Rettungsschirm in geringerem Umfang als bisher zur Auszahlung kommen. Alternativ müssten Leistungskürzungen am vereinbarten ÖPNV-Angebot vorgenommen werden. Durch die prognostizierte verbesserte Einnahmesituation der CeBus fällt das erwartete Einnahmedefizit in 2023 um rd. 500.000 Euro geringer aus, als in 2022.
Für weitere Informationen wird auf den anliegenden Antrag der CeBus verwiesen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, mit der CeBus eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag abzuschließen, die einen Einsatz von kreiseigenen Haushaltsmitteln zum Ausgleich pandemiebedingter Fahrgeldmindereinnahmen für das Jahr 2023 ermöglicht. Die maximal erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.400.000 Euro werden im Haushalt 2023 über die Änderungsliste eingeplant.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Für den Ausgleich der Mindereinnahmen der CeBus könnten dem Landkreis Celle für das Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von bis zu ca. 1.400.000 Euro entstehen. Diese Summe wird über die Änderungsliste in den Haushalt 2023 aufgenommen. Die Mittel kommen nur zum Einsatz, wenn und soweit etwaige Einnahmeverluste der CeBus nicht durch Landes- oder Bundesmittel gedeckt werden können und werden mit einem durch den Kreisausschuss aufzuhebenden Sperrvermerk versehen.
Anlage:
Antrag der CeBus
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag CeBus (196 KB) |