Vorlage - An0017/2021-2026VO
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Kurze Sachdarstellung:
Dem Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz gehören bislang elf stimmberechtigte Mitglieder und fünf beratende Mitglieder an. Neben einem Mitglied des Kreistages mit beratender Stimme/Grundmandat vertreten die übrigen beratenden Mitglieder die Bereiche abwehrender Brandschutz (Kreisbrandmeister und stellv. Kreisbrandmeister sowie Kreiswaldbrandbeauftragter) und Katastrophenschutz (Vertreter der Katastrophenschutzorganisation).
Der Bereich Rettungsdienst ist im letzten Jahr neu in den Ausschuss integriert worden, so dass ein zusätzliches Mitglied auch für die Belange des Rettungsdienstes als Berater zur Verfügung stehen sollte. Die Verwaltung wird auf die Beauftragten im Rettungsdienst zugehen, um sich auch hinsichtlich einer konkreten personellen Vertretung zu besprechen. Danach wird zeitnah einen Vorschlag unterbreitet.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 71 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, auf Vorschlag der Verwaltung ein weiteres beratendes Mitglied für den Bereich Rettungsdienst in den Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz zu berufen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Gem. § 8 der derzeit gültigen Fassung der Satzung des Landkreises Celle über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung), erhält das zusätzliche Mitglied Sitzungsgeld, den Ersatz des entstandenen Verdienstausfalles und die Erstattung der Fahrkosten.
Anlage:
An0017/2021-2026 Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle“ vom 19.05.2022
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | An0017.2021-2026 Antrag Benennung beratendes Mitglied ABB (812 KB) |
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