In der Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur werden Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf im so genannten Vorbereitungsdienst nach dualem System ausgebildet. Es sind theoretische und praktische Ausbildungszeiten zu durchlaufen. Die Ausbildung beginnt in der Regel zum 1. August. Die Ausbildungsplätze werden im September des Vorjahres in der Rubrik ‚Aktuelle Ausbildungsplatzangebote/Studienangebote‘ ausgeschrieben.
Die theoretische Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in drei etwa sechswöchigen Modulen an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf statt. Die praktischen Phasen absolvieren Sie in der verbleibenden Zeit im Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz beim Landkreis Celle. Darüber hinaus durchlaufen Sie unterschiedliche Praktika in unterschiedlichen Lebensmittelinstitutionen.
Etwa zur Hälfte des Vorbereitungsdienstes wird die Zwischenprüfung absolviert, zum Ende folgt die Abschlussprüfung über mehrere Module. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
Das Tätigkeitsfeld während und nach der Ausbildung ist sehr vielfältig, weil man sowohl im Außen- als auch im Innendienst tätig ist. Sie besuchen regelmäßig Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Mittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden. Dort wird überprüft, ob der Betrieb die rechtlichen Bestimmungen einhält und es werden Proben entnommen. Bei der Feststellung von Mängeln werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der besuchten Betriebe belehrt und schwerwiegendere Verstöße werden mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.
Im Innendienst erfolgt die Auswertung der im Außendienst gewonnenen Erkenntnisse. Zu den Betriebskontrollen sind von Ihnen Berichte zu fertigen, die entnommenen Proben sind detailliert zu dokumentieren und an die Untersuchungsinstitute zu versenden. Die eingeleiteten Maßnahmen sind anhand der rechtlichen Bestimmungen zu begründen. Auch die Beantwortung von Anfragen von Betriebsinhabern sowie Verbrauchern gehört zum Aufgabengebiet
Die theoretischen Phase beinhaltet Rechtsgebiete wie Allgemeine Rechtskunde einschließlich Verwaltungsrecht und Verwaltungstechnik, Spezielle Rechtskunde wie Warenkunde, Umwelthygiene, Ernährungslehre, Mikrobiologie und Parasitologie, Lebensmittel- und Betriebshygiene, Betriebliche Eigenkontrollsysteme und psychologische Grundlagen, wie insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken.
Sie benötigen den Hauptschulabschluss und einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf:
Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind weitere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Darüber hinaus müssen die charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung gegeben und eine beamtenrechtlich vorgegebene Altersgrenze eingehalten sein (z. Zt. 40. Lebensjahr bzw. 45. Lebensjahr bei Schwerbehinderung).
Erster Ansprechpartner während der Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist Ihr Ausbilder Herr Prinz. Darüber hinaus werden Sie auch von weiteren Kolleginnen und Kollegen im Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz begleitet.
Außerdem steht Ihnen Frau von Hörsten im Personalamt bei Fragen zur Verfügung.
Bei Fragen während der theoretischen Zeiten gibt es natürlich weitere Ansprechpartner/innen direkt an der Akademie.
Die Besoldung der Beamtenanwärter/innen richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Dementsprechend erhalten sie während ihrer Ausbildung als Lebensmittelkontrollseketäranwärter/in einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.209,04 €.
In jedem Kalenderjahr der Ausbildung gibt es 30 Tage Urlaub. Neben den Anwärterbezügen werden bei Vorlage entsprechender Sparverträge vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Je nach individueller Lebenssituation ist auch die Erstattung von Reisekosten zur Akademie in Düsseldorf sowie gegebenenfalls auch von Unterbringungskosten möglich. Was der Landkreis Celle außerdem noch zu bieten hat, sehen Sie hier.
Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sich während der Ausbildung voll einbringen und Ihr Bestes geben. Lernbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Freundlichkeit, Höflichkeit, Offenheit und Spaß am Umgang mit Menschen sowie Interesse an den Zusammenhängen der Lebensmittelkontrolle sind wichtige Faktoren. Erkennen Sie diese Begriffe bei sich wieder, sind Sie in diesem Beruf richtig.
Ihre Nationalität spielt eine kleine Rolle. Dies liegt daran, dass es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis handelt. Das Beamtenrecht gibt vor, dass Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein müssen oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben (siehe auch Eignungsvoraussetzungen, Frage Nr. 3.). Losgelöst davon werden interkulturelle Kompetenzen beim Landkreis Celle als Potenzial betrachtet.
Generell bietet der Landkreis Celle viele Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf.
Bitte beachten Sie, dass bei Ihnen durch die Kontrollzeiten in Betrieben und durch die Anwesenheitspflicht in der Akademie Besonderheiten gegeben sind, sodass in diesem Ausbildungsberuf bspw. die Gleitzeitregelung nicht immer umfassend greifen kann.
Der Landkreis Celle bildet im Berufsbild Lebensmittelkontrolleur/in bedarfsorientiert aus. Das bedeutet, dass die Übernahmechancen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sehr gut sind. Eine Weiterbeschäftigung kann im Rahmen eines Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis erfolgen.