von ausländischen Staatsangehörigen zu Besuchsreisen
Im Ausland lebende ausländische Staatsangehörige benötigen, je nachdem in welchem Staat diese leben, ein Besuchsreise- bzw. Touristen-Visum für die vorübergehende Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate) verlangen von dem Ausländer zur Bearbeitung des Visa-Antrages in der Regel sogenannte Verpflichtungserklärungen in Deutschland lebender Personen, deren Grundlage im § 68 des Aufenthaltsgesetzes liegt. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums trifft jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern ausschließlich die Auslandsvertretung!
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung hat der Verpflichtete für die Dauer vom Zeitpunkt der Einreise bis zur Beendigung des Aufenthaltsgrundes nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes die Kosten für den Lebensunterhalt und nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes die Kosten für die Ausreise des eingeladenen Ausländers zu tragen.
Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Zur Bonitätsprüfung sind folgende Unterlagen des Verpflichtungserklärenden vorzulegen bzw. Angaben zu machen:
Erforderliche Angaben über die Person, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen will:
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Babette Märker
Telefon: 05141 / 916 1037
Fax: 05141 / 916 3 1037
E-Mail: Babette.Maerker@lkcelle.de
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