Das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) ist am 01.07.2017 in Kraft getreten, um u.a. den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestimmung von Prostituierten zu verbessern, sowie gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen. Dies bedeutet…
Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, müssen ihre Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anmelden. Für die Anmeldung ist der Nachweis über eine gesundheitliche Beratung innerhalb der letzten drei Monate durch das Gesundheitsamt erforderlich.
Das Anmeldeverfahren läuft ausschließlich über die Terminvergabe. Dies soll sicherstellen, dass zu dem Gespräch ggf. ein Dolmetscher hinzugezogen werden kann, damit die Verständigung in der Heimatsprache möglich ist. Die Inanspruchnahme des Dolmetschers ist für die Antragstellerin/den Antragsteller kostenfrei.
Die Ausstellung der Anmeldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Für die Anmeldebescheinigung sind 15,00 Euro zu entrichten.
Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit
Hinweis auf die Anmeldepflicht in Rumänisch, Bulgarisch, Russisch, Englisch, Deutsch
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bedarf der Erlaubnis.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, die durch ein Betriebskonzept nachgewiesen werden müssen und an die persönliche Zuverlässigkeit der/s Betreibers/Betreiberin gebunden.
Erlaubnisantrag Prostitutionsgewerbe
Die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat ist zudem bei der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung des Fahrzeuges anzuzeigen.
Anzeige Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
Die Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde des Veranstaltungsortes anzuzeigen.
Anzeige Prostitutionsveranstaltung
Sofern das Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben werden soll, ist eine Stellvertretungserlaubnis zu beantragen.
Antrag Stellvertretungserlaubnis
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