Beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges bzw. Anhängers oder spätestens bei Abmeldung des Fahrzeuges ist die Vorlage des Kfz-Briefes/ Anhängerbriefes und des Fahrzeugscheines/ Anhängerscheines erforderlich. Bei Verlust dieser Dokumente ist folgendes zu beachten:
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Briefes
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Scheins
IT-Struktur-Untersuchung 2019 (Medienentwicklungsplan)
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Anmeldetermine für weiterführende Schulen
Aktuelles aus dem Gesundheitsamt
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