Mit dem BAföG werden in der Regel Erstausbildungen an allgemein- und berufsbildende Schulen (Ab Klasse 10), an Kollegs, Akademien und Hochschulen gefördert. Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hängt davon ab, ob die Ausbildung förderungsfähig ist und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in der Ausbildungsförderung.
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