Mütter und Väter haben mit der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Je nach Familiensituation gibt es mit Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus verschiedene Varianten der Inanspruchnahme.
Detaillierte Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und über den
Link zur Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wann und wo beantrage ich Elterngeld?
Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen (örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle, in deren Stadt bzw. Landkreis sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet) Elterngeldstelle beantragt werden. Dies sollte möglichst bald nach der Geburt des Kindes erfolgen, da Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist.
Elterngeldstelle für Antragsteller aus dem Landkreis Celle - ohne Stadt Celle:
Landkreis Celle
Trift 26
29221 Celle
ElterngeldDigital
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nicht erwerbstätige Eltern:
Arbeitnehmer/Innen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld:
Beamte, Soldaten:
Selbständige, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft:
Dieses ist eine allgemeine Zusammenfassung der benötigten Unterlagen. Da alle Elterngeldanträge individuell bearbeitet werden, ist es in Einzelfällen möglich, dass die Elterngeldstelle ergänzende Unterlagen anfordern muss.
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