In diesem Aufgabenbereich geht es um die Personalien der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall wird im jeweils zuständigen Standesamt beurkundet. Dort werden auch Erklärungen zur Namensführung oder zum Kirchenaustritt und Vaterschaftsanerkennungen entgegengenommen. Beim Einwohnermeldeamt muss man sich anmelden, wenn man eine Wohnung bezieht und kann als deutscher Staatsangehöriger einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Alle diese Aufgaben werden unmittelbar von den Gemeinden und den Standesämtern wahrgenommen.
Ordnungsämter und Standesämter
Zuständigkeit des Landkreises Celle:
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Standesamtaufsicht und Melde-, Pass- und Personalausweisrecht:
Sachbearbeiter: | Alexander Adamski |
Namensänderungen:
Sachbearbeiterin: | Natalie Sax |
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