Gewerbe:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige (erlaubte), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen der Urproduktion, der freien Berufe und der bloßen Verwaltung des eigenen Vermögens.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet, den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.
Darüber hinaus sind einige Tätigkeiten erlaubnispflichtig (z.B. das Reise- oder Maklergewerbe) oder es müssen besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt werden (z.B. Handwerksrolleneintragung).
Das Ordnungsamt des Landkreises Celle ist in seinem Bereich für die unten aufgelisteten Aufgaben zuständig. Zu einigen Aufgaben finden Sie nebenstehend ausführliche Informationen und Vordrucke.
Erlaubnisse für:
Sachbearbeiterin: Yasemine Müller (siehe unten)
Erlaubnisse für:
Sachberarbeiterin: Lara Höfer, Tel.: 05141 / 916 1011, E-Mail: Lara.Hoefer@lkcelle.de
Gewerbeuntersagungen:
Sachbearbeiter: Matthias Rodeck (siehe unten)
Bekämpfung der Schwarzarbeit:
Sachbearbeiterin: Isabell Ehms (siehe unten)
Sachbearbeiterin: Lara Höfer (siehe unten)
Geldwäscheprävention:
Sachbearbeiter: Matthias Rodeck
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Sachbearbeiterin: | Birgit Kamp |
Sachbearbeiterin: | Yasmine Müller |
Sachbearbeiter: | Matthias Rodeck |
Sachbearbeiterin: | Isabell Ehms |
Sachbearbeiterin: | Lara Höfer |
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