Satzungen von Jagdgenossenschaften
Die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes regelt ihre Verhältnisse durch Satzung. Eine Mustersatzung wurde vom Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ausgegeben. Entspricht die Satzung diesem Vorschlag, ist sie lediglich anzuzeigen; andernfalls ist sie zu genehmigen.
Die Genehmigung einer Satzung einer Jagdgenossenschaft oder Prüfung einer entsprechenden Anzeige ist gebührenpflichtig (27 € bis 56 €).
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