Das Waffen- und Sprengstoffrecht regelt den legalen Besitz von Waffen und Sprengstoff. Für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Sprengstoff sind entsprechende Erlaubnisse erforderlich.
Zum Beispiel:
Wichtige Hinweise zur An- und Abmeldung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen:
Fragen und Antworten zum Waffengesetz: (Externer Link zum Bundesministerium des Innern)
Antragsformulare
Vordruck "Antrag Waffenbesitzkarte, Waffenschein usw." | |
Vordruck "Antrag Waffenbesitzkarte im Erbfall" | |
Vordruck "Antrag Europäischer Feuerwaffenpass" | |
Vordruck "Antrag Kleiner Waffenschein" | |
Vordruck "Erwerbsanzeige" | |
Vordruck "Überlassenanzeige" | |
Vordruck "Antrag Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG" |
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Sachbearbeiter: | Robin Jothann |
Sachbearbeiter: | Frank Schrader |
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Am Französischen Garten 1
29221 Celle
Telefon: 05141 / 12-3200
www.Celle.de
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