Mit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Der bisher maßgebliche § 47 a StVZO entfiel zum 31. Dezember 2009. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (gem. § 29 Abs. 14 StVZO).
Dies bedeutet für die Praxis, dass keine Abgasuntersuchungsplakette mehr geklebt wird. Außerdem stellt eine abgelaufene AU-Plakette keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und wird demzufolge auch nicht mehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden geahndet.
Für die Zulassung reicht also allein der Nachweis der Hauptuntersuchung in Form eines Berichtes oder Stempels auf dem Fahrzeugschein.
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