Grundsätzlich können Fahrzeuge auch auf minderjährige Fahrzeughalter zugelassen werden.
Dazu müssen beide (!) Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis erklären und bei der Zulassung ihre eigenen Ausweise vorlegen.
Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, muss natürlich nur diese eine Person schriftlich erklären, dass sie mit der Zulassung einverstanden ist.
Ist der Halter bereits im Besitz eines Ausweises, sollte dieser ebenfalls bei der Zulassung vorgelegt werden.
Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt dann auf den minderjährigen Halter, die Zulassungsstelle speichert aber eine erziehungsberechtigte Person als gesetzlichen Vertreter.
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