Das geplante, rund 122 ha große Gebiet ist identisch mit dem FFH-Gebiet Nr. 85 „Breites Moor“. Ca. 97 ha liegen im Landkreis Celle, ca. 25 ha befinden sich im Stadtgebiet Celle.
Das seit 1975 als NSG geschützte Gebiet zwischen Celle und Eschede ist ein Hoch- und Übergangsmoor, dass in seinem Kerngebiet keiner Nutzung mehr unterliegt. In den Randbereichen findet sich forstwirtschaftliche Nutzung sowie extensive Grünlandnutzung und extensiv bis nicht mehr genutzte Fischteiche. An der Nordgrenze schließt sich die Bahnstrecke von Celle nach Uelzen an. Das Schutzgebiet ist vollständig als FFH-Gebiet gemeldet und fällt daher schon heute als Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000 unter die allgemeinen Schutzvorschriften nach § 33 BNatSchG. Danach sind seit der Aufnahme eines Gebietes als FFH-Gebiet alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Dieser allgemeine Verbotstatbestand ist eine generell-abstrakte Regelung, die zur Rechtssicherheit einer Konkretisierung bedarf.
Hierfür hat der Gesetzgeber den Landkreis Celle gem. § 32 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs.2 BNatSchG verpflichtet, alle Natura 2000-Gebiete zu geschützten Bestandteilen von Natur und Landschaft wie z.B. durch eine Naturschutzgebietsordnung zu erklären.
Das Gebiet ist nahezu vollständig bereits als Naturschutzgebiet naturschutzfachlich gesichert:
Die bestehende Naturschutzgebietsverordnung entspricht jedoch nicht den europarechtlichen Anforderungen und ist daher anzupassen. Eine Anpassung wäre jedoch sehr umfangreich, sodass eine Neuausweisung angestrebt wird.
Der Landkreis Celle beabsichtigt das FFH-Gebiet Nr. 085 durch Ausweisung des Naturschutzgebietes „Breites Moor“ zu sichern und damit dem Erfordernis nachzukommen.
Um der Vorschrift der öffentlichen Beteiligung nachzukommen, sind nun folgende Verfahrensschritte geplant:
1. Auslegung der Verordnung nebst Begründung und Karten gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG in der Gemeinde Eschede, beim Landkreis Celle sowie der Stadt Celle
2. Beteiligung der betroffenen Gemeinden und sonstiger Behörden gem. § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG
3. Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 38 NAGBNatSchG
Folgende Dateien sind für Sie zum Herunterladen bereitgestellt:
Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites Moor"
Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25000
Begründung zum Entwurf der Verordnung
Ihre Ansprechpartner für das FFH-Gebiet 085 „Breites Moor“
Britta Hartmann
Telefon: 05141/916 – 6621
E-Mail: Britta.Hartmann@lkcelle.de
Nina Bause
Telefon: 05141/ 916 – 6611
E-Mail: Nina.Bause@lkcelle.de
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