Das geplante ca. 21 ha große Naturschutzgebiet „Hoppenriethe“ liegt südwestlich von Eschede zwischen Habighorst und der B 191. Es ist ein Waldgebiet mit Birken-Moorwäldern, wacholderreichen Heideflächen sowie Eichen-Birken-Kiefern-Wäldern und eingestreuten Fichtenbeständen.
In Bezug auf das FFH-Gebiet Nr. 86 „Lutter, Lachte, Aschau“ erfolgt die hoheitliche Sicherung hier für das Teilgebiet „Hoppenriethe“ über die Neu-Ausweisung zum Naturschutzgebiet gem. § 23 BNatSchG, um den Erfordernissen der FFH-Richtlinie gerecht zu werden. Andere Teile des FFH-Gebietes werden als LSG gem. § 26 BNatSchG gesichert. Das Teilgebiet „Hoppenriethe“ ist seit 1987 ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet und erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG für die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet. Besonders hervorzuheben sind die besondere Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebietes.
Das Teilgebiet ist vollständig als FFH-Gebiet gemeldet und fällt daher schon heute als Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000 unter die allgemeinen Schutzvorschriften nach § 33 BNatSchG. Danach sind seit der Aufnahme eines Gebietes als FFH-Gebiet alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Dieser allgemeine Verbotstatbestand ist eine generell-abstrakte Regelung, die zur Rechtssicherheit einer Konkretisierung bedarf.
Hierfür hat der Gesetzgeber den Landkreis Celle gem. § 32 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 BNatSchG verpflichtet, alle Natura 2000-Gebiete zu geschützten Bestandteilen von Natur und Landschaft wie z. B. durch eine Naturschutzgebietsverordnung zu erklären.
Das Gebiet ist bereits als Naturschutzgebiet naturschutzfachlich gesichert:
Die bestehende Naturschutzgebietsverordnung entspricht jedoch nicht den europarechtlichen Anforderungen und ist daher anzupassen. Eine Anpassung wäre jedoch sehr umfangreich, sodass eine Neuausweisung angestrebt wird.
Der Landkreis Celle beabsichtigt das FFH-(Teil-)Gebiet Nr. 086 durch Ausweisung des Naturschutzgebietes „Hoppenriethe“ zu sichern und damit der Erfordernis nachzukommen.
Um der Vorschrift der öffentlichen Beteiligung nachzukommen, sind nun folgende Verfahrensschritte geplant:
Folgende Dateien sind für Sie zum Herunterladen bereitgestellt:
Nina Bause
Telefon: 05141 / 916 6611
E-Mail: Nina.Bause@lkcelle.de
Britta Hartmann
Telefon: 05141 / 916 6621
E-Mail: Britta.Hartmann@lkcelle.de
Stefan Hasselberg
Telefon: 05141/916 6612
E-Mail: Stefan.Hasselberg@lkcelle.de
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