Zweck und Ziel der Waldbehörde
Zweck und Ziel der Waldbehörde ist die Sicherung, Förderung und Bewirtschaftung des Waldes unter Berücksichtigung eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer.
Wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) ist dem Landkreis Celle als Waldbehörde diese Aufgabe vom Landesgesetzgeber übertragen worden.
Aufgaben der Waldbehörde
Der Waldbehörde obliegt die Prüfung, ob Kahlschläge, Waldumwandlungen oder Erstaufforstungen erfolgen dürfen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Waldbehörde, die allgemeinen Betretensrechte im Sinne des Wald- und Landschaftsordnungsgesetzes (NWaldLG) zu wahren.
Kahlschläge
Kahlschläge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Waldbehörde.
Waldumwandlungen
Wald darf nur mit Genehmigung des Landkreis Celle als Waldbehörde in eine andere Nutzungsart (z. B. Landwirtschaft oder Bebauung) umgewandelt werden. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird.
Erstaufforstungen
Erstaufforstungen, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, bedürfen der Genehmigung durch die Waldbehörde. Andere Erstaufforstungen sind der Waldbehörde spätestens zwei Monate vor Ihrer Durchführung anzuzeigen.
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