Gleichstellungsbeauftragte
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern und Nachteile, die für Frauen bestehen, zu beseitigen.
Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner religiösen oder politischen Überzeugungen oder seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.
[Artikel 3 des Grundgesetzes]
Gleichberechtigung ist ein universelles Menschenrecht und ein Grundprinzip demokratischer Gesellschaften.
Frauen sollen gleichberechtigt am politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben teilhaben können.
Dennoch erleben sie weiterhin Diskriminierung, Gewalt und Femizide.
Auf dem Papier wurde bis heute viel festgeschrieben, im täglichen Leben ist strukturelle Benachteiligung von Frauen jedoch nach wie vor spürbar und sichtbar.
Es bleibt also noch viel zu tun!
Auch wenn der Rückstand der Frauen in manchen Bereichen kleiner wird, vollzieht sich echter Fortschritt in der Gleichberechtigung noch immer langsam.
Fundamental wichtig ist es daher, dranzubleiben an der Gleichstellung der Geschlechter.
Dafür stehe ich als Ihre Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Celle.
Gleichstellung
In meinem Amt als Gleichstellungsbeauftragte bin ich sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Celle tätig.
Die gesetzlichen Grundlagen meines Handelns ergeben sich unter anderem aus dem
- Grundgesetz
- Allgemeinden Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Niedersächsischem Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
- Istanbul Konvention
Innerhalb der Verwaltung bedeutet dies vor allem:
- Beratung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem Wiedereinstieg nach Eltern- oder Pflegezeit sowie der Personalentwicklung u.v.m.
- Mitwirkung bei allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen
- Beteiligung bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes
- Erstellung eines Gleichstellungsberichtes
Bürgerinnen und Bürgern begleite ich mittels
- anonymer und unverbindlicher Beratung bei Fragen zu Gewalt an Frauen und Mädchen, Trennung, Alleinerziehung, Berufsorientierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, politisches Engagement von Frauen,
- einer selbstverständlich vertraulichen und kostenfreien Beratung
Gemeinsam mit anderen beinhaltet meine Tätigkeit so durchaus auch
- Pflege des regionalen und überregionalen Netzwerkes
- Kontakte mit Verbänden, Vereinen und Institutionen sowie Arbeitskreisen
- Organisation von Veranstaltungen rund um das Thema Gleichberechtigung und Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben
Sehr gerne bin ich auch für Sie da!
Meine Beratung und Begleitung erfolgt in allen Fällen selbstverständlich vertraulich und anonym!
Auf meine offene, verbindende und empathische sowie neutrale Haltung dürfen Sie sich verlassen.
Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Celle
Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten wurde 1996 von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises gegründet. Er tagt regelmäßig, die Treffen finden bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises statt, die die Leitung hat.
Inhaltliche Arbeit des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten
- Austausch und Koordination von geplanten Aktionen und Veranstaltungen
- Abstimmung der Zusammenarbeit auf Kreisebene
- Information über Netzwerke, Förderprogramme, gesetzliche Bestimmungen und Änderungen im Gleichstellungsbereich
- Information über Fortbildungsangebote
Hilfen bei häuslicher Gewalt im Landkreis Celle
24 Stunden Hilfetelefone für Sie erreichbar:
Notruf: 110
05141/6633
Flyer “HILFE BEI HÄUSLICHER GEWALT in Stadt und Landkreis Celle"
Weitere Informationen erteilt das Gleichstellungsbüro des Landkreises Celle unter der Telefonnummer 05141/916-1700.
Häusliche Gewalt hat viele Formen
- Körperliche Gewalt wie z.B. Schläge, Tritte, Würgen, Festhalten, Verletzungen jeglicher Art
- Psychische Gewalt wie z.B. Beschimpfen, Bedrohen, zum Schweigen bringen, Herabwürdigen
- Sexuelle Gewalt wie z.B. Vergewaltigung, Zwang zu sexuellen Handlungen, Behandlung als Sexualobjekt
- Soziale Gewalt wie z.B. Telefonterror, üble Nachrede, Nachstellungen, Verfolgungen
- Digitale Gewalt wie z.B. üble Nachrede in sozialen Medien, unrechtmäßige Veröffentlichung von Fotos, Überwachung durch Spy Apps, unrechtmäßiger Zugang zu privaten Daten
- Ökonomische Gewalt wie z.B. finanzielle Abhängigkeit und keinen Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen
Sie können etwas dagegen tun. Suchen Sie nicht die Schuld bei sich, die Verantwortung trägt der Täter. Sie sind nicht allein. Vertrauen Sie sich jemandem an. Auch das Hilfetelefon berät Sie telefonisch in verschiedenen Sprachen und vermittelt an örtliche Beratungsstellen und Frauenhäuser.
Hilfezeichen
Mit diesem Handzeichen können Sie zeigen, dass Sie sich in einer Notsituation befinden, ohne jedoch ein Wort sagen zu müssen.
Dieses Zeichen existiert seit dem Lockdown und wurde von einer kanadischen Frauenrechtsbewegung ins Leben gerufen.
Ursprünglich auch gedacht für Frauen, die häusliche Gewalt erleben und Hilfe brauchen.
Und so funktioniert es:
- Handfläche öffnen
- den Daumen auf die Handfläche legen
- die restlichen Finger auf den Daumen legen, so dass eine Faust entsteht
Ist Luisa hier?
Was können Mädchen und Frauen tun, wenn sie in Clubs, Bars und Gaststätten belästigt werden?
Mit dem Codewort "Ist Luisa hier?" können sie Barkeepern oder Türstehern sofort diskret Bescheid geben, dass sie in einer Notsituation sind und Hilfe benötigen.
Das Personal weiß so schnell Bescheid und hilft, ohne weitere Fragen zu stellen, die betroffene Person beispielsweise in einen sicheren Bereich bringt oder die Polizei verständigt.
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
Der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt in Celle wurde im Mai 2002 von der Polizeiinspektion Celle initiiert. Anlass hierzu war u.a. der Erlass des Gewaltschutzgesetzes. Der Runde Tisch ist bis heute durch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden aus den Bereichen „Justiz“, „Polizei“ und „Soziales“ sowie von Trägern der freien Wohlfahrtspflege besetzt.
Primäres Ziel des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt“ ist eine institutionsübergreifende, vielseitige Bearbeitung und Veröffentlichung des Themas als aktiver Opferschutz. In diesem Rahmen wurde im Juni 2005 die Gründung des Celler Interventionsprojektes (CIP) beschlossen.
CIP hat sich zum Ziel gesetzt, Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen deutschen und europäischen Interventionsprojekten auf deutsche Rechtsverhältnisse zuzuschneiden und Celler Interventionsmöglichkeiten für gewalttätige Männer zu entwickeln und umzusetzen.
Ziel des Runden Tisches ist es, durch eine gute Vernetzung, öffentlichkeitswirksame Aktionen und Qualifikation aller am Thema Beteiligten die Situation zugunsten der Opfer von Gewalt zu verbessern.
Der Runde Tisch tagt ca. 2 - 3 mal im Jahr. Die Treffen werden im Wechsel von der Polizeiinspektion Celle, der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Celle organisiert und geleitet und von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Celle koordiniert. Sie ist verantwortlich für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Der Runde Tisch führt regelmäßig Veranstaltungen zum Thema „Häusliche Gewalt“ durch.
Der Runde Tisch stellt sich vor:
Digitale Gewalt
Täterarbeit
ProBeweis
Zwangsheirat
Erstmalig steht für die Arbeit mit von Zwangsheirat/ Gewalt im Namen der Ehre betroffenen Mädchen und Frauen ein sehr empfehlenswerter Hilfsleitfaden zur Verfügung. Sie können den Hilfsleitfaden auf der Homepage von TERRE DES FEMMES, der Menschenrechtsorganisation für Frauen, unter www.frauenrechte.de herunter laden. Leider können Sie keine gedruckte Fassung bestellen.
Die interaktive PDF-Datei hat ca. 80 Seiten und ist sehr informativ. Sie enthält bspw. auch Informationen über Themen wie „Kostenübernahme bei Flucht von minderjährigen Mädchen durch das Jugendamt“ oder „eigenständiges Aufenthaltsrecht für minderjährige Mädchen“, aber auch Informationen zu Ehe- und Familienrecht sind enthalten. Das „Wichtigste in Kürze“ ist in jedem Kapitel noch einmal zusammengefasst, so dass sich schnell lein Überblick verschaffen lässt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diese Online-Angebote einmal anschauen und diese Ihnen nützlich sind, sei es zu Ihrer Information oder zur Unterstützung Betroffener. Für weitere Fragen rufen Sie mich gerne an.
Istanbul Konvention
Evaluation und Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Istanbul Konvention
Gemeinsame Erklärung des Kreistags des Landkreises Celle zum internationalen Frauentag 2023
Mädchenarbeitskreis Celle (MAK)
Der MAK wurde 1996 von der Gleichstellungsbeauftragten gegründet. Der MAK ist ein Zusammenschluss von Fachfrauen aus Stadt und Landkreis Celle, die mit Mädchen und jungen Frauen arbeiten. Vertreten sind Jugendpflegerinnen aus Stadt und Landkreis Celle, freie Jugendhilfeeinrichtungen, das Jugendamt des Landkreises, Schulsozialarbeiterinnen, die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche und die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Celle.
Der MAK will Benachteiligungen von Mädchen aufdecken und abbauen und setzt sich dafür ein, dass Mädchenarbeit ein selbstverständlicher politischer Bestandteil in unserer Region wird.
Der Arbeitskreis trifft sich 4 bis 5 mal jährlich. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises ist die Ansprechpartnerin für die Organisation und Koordination. Die einzelnen Sitzungen finden jeweils in verschiedenen Mitgliedsinstitutionen des MAK statt und werden von den entsprechenden Fachfrauen geleitet.
Inhaltliche Arbeit des Mädchenarbeitskreises
Die Teilnehmerinnen des MAK bringen die Mädchenarbeit voran, indem sie
- sich vernetzen, sich weiterbilden und zusammen arbeiten
- sich für die Verankerung der Mädchenarbeit in der Jugendarbeit einsetzen
- die Belange von Mädchen in die öffentliche und politische Diskussion einbringen
- gemeinsame Projekte, Aktionen und Informationsveranstaltungen für Mädchen und junge Frauen organisieren und umsetzen
- regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit für Mädchen betreiben
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle ist eine von insgesamt 25 niedersächsischen Beratungsstellen zur beruflichen und betrieblichen Förderung von Frauen.
Unser Ziel ist es, die Erwerbstätigkeit und Qualifikation von Frauen in der Region zu fördern. Hierbei arbeiten wir eng mit den Unternehmen vor Ort, verschiedenen Weiterbildungsträgern, der Agentur für Arbeit und weiteren Akteuren zusammen.
Sind Sie
- in der Elternzeit
- Berufsrückkehrerin
- Arbeit suchend
- berufstätig und möchten sich umorientieren oder weiterqualifizieren
- Existenzgründerin?
Wir bieten Ihnen
- kostenfreie und vertrauliche Beratung
- Qualifizierung/Fortbildungsangebote
- ÜBV - Überbetrieblicher Verbund Frauen und Wirtschaft e.V.
und sind
Geschäftsstelle des Überbetrieblichen Verbundes Frauen und Wirtschaft e.V.
Kontaktdaten:
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle
Geschäftsstelle Überbetrieblicher Verbund e. V.
Biermannstraße 29, 29221 Celle
Leitung:
Projektassistenz
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Niedersachsen und des Landkreises Celle gefördert.
