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Beurkundungen

Beim Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
  • Verpflichtung zum Unterhalt
  • Sorgeerklärung

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung sind beim Standesamt und bei den meisten Jugendämtern kostenfrei. Die Erklärungen können bereits vor Geburt des Kindes aufgenommen werden.

Die freiwillige Anerkennung der Verpflichtung zum Unterhalt durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil erfolgt ebenfalls durch Aufnahme einer Urkunde beim Jugendamt.

Sämtliche Beurkundungen können auch bei einem Notar aufgenommen werden, sind dort aber kostenpflichtig.

Zur Beurkundung werden in der Regel benötigt:

  • gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass,
  • Geburtsurkunde bzw. Nachweis über die Geburt des Kindes oder der Mutterpass,
  • Geburtsurkunde des Beurkundenden

Bei der Verpflichtung zum Unterhalt zusätzlich

  • Nachweis über die Höhe des zu beurkundenden Unterhalts (Aufforderung durch Rechtsanwalt oder Jugendamt)
  • ggf. Nachweis über einen bereits bestehenden Unterhaltstitel (Urteil, Vergleich, Urkunde)

Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin für die Beurkundung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner/innen im Jugendamt des Landkreises Celle