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Schornsteinfegerwesen

Das Schornsteinfegerwesen umfasst drei unterschiedliche Bereiche, die allesamt keine unmittelbaren Antragsdienstleistungen darstellen:

  • Durchsetzung von laut Feuerstättenbescheid überfälligen Schornsteinfegerarbeiten,
  • Durchsetzung von Feuerstättenschauen,
  • Fachaufsicht über bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger,

in Kehrbezirken, die sich ganz oder größtenteils im Landkreis Celle befinden. Für Kehrbezirke im Stadtbereich Celle ist die Stadt Celle zuständig.

Allgemein

Die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger legen im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten per Feuerstättenbescheid die jeweils auszuführenden wiederkehrenden Schornsteinfegerarbeiten, z. B. Überprüfen, Kehren, Messen, fest.

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, diese Arbeiten fristgerecht zu veranlassen und können diese Aufgaben frei vergeben. Hierbei können die Eigentümer auswählen zwischen den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern sowie Schornsteinfegerbetrieben ohne eigenen Kehrbezirk oder anderen Anbietern, die über Fertigkeiten und Kenntnisse für das Schornsteinfegerhandwerk verfügen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Werden die Arbeiten an andere Dienstleister als die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vergeben, muss durch ein entsprechendes Formblatt innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, bis zu dem die Schornsteinfegerarbeiten spätestens durchzuführen waren, eine Meldung über die erfolgten Kehr- und Prüfarbeiten an die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgen. Hierfür sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.

Kommen die Eigentümer ihrer Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten, die im Feuerstättenbescheid festgelegt sind, nicht nach, so werden sie vom Landkreis Celle nochmals aufgefordert, die festgesetzten Arbeiten innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums durchführen zu lassen. Werden die Arbeiten auch dann nicht ausgeführt, sind aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ggf. die Schornsteinfegerarbeiten im Wege der Ersatzvornahme durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuführen. Das heißt, die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten können dann auch gegen den Willen der Eigentümer auf deren Kosten durchgesetzt werden.

Weitere hoheitliche Aufgaben, die allein den bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegern vorbehalten sind: Bei Neuerrichtung einer Feuerungsanlage oder einer wesentlichen Änderung einer bestehende Feuerungsanlage - z.B. wegen einer Umstellung auf einen neuen Brennstoff, dem Austausch des Kessels oder einer Veränderung der Nennwärmeleistung - sind die zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger zwecks Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme zu informieren.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihre Heizungsanlage. Dazu ist er aufgrund seiner Ausbildung, seiner praktischen Zeit als Geselle, dem Bestehen der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk und den laufenden Fortbildungen besonders geeignet.

Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist ein so genannter Beliehener - das bedeutet, dass er öffentlich-rechtliche Aufgaben (wie z.B. den Umweltschutz, Brandschutz) im Rahmen der ihm durch die zuständige Behörde übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Einige der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind:

  • Durchführung von Feuerstättenschauen
  • Erlass von Feuerstättenbescheiden
  • Durchführung von anlassbezogener Überprüfungen/ Ersatzvornahmen
  • Abnahme und Ausstellung von Bescheinigungen bei Errichtung, Abbau oder Änderung von Feuerungsanlagen
  • Überprüfung der Einhaltung von Eigentümerpflichten und Kehrbuchführung

Kehrbezirke

Die Kehrbezirke werden zur Wahrnehmung der Betriebs- und Brandsicherheit vom Landkreis Celle eingerichtet, geändert und besetzt. Für jeden Kehrbezirk wird nur ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Insgesamt gibt es im Landkreis Celle (mit Stadtgebiet Celle) 21 Kehrbezirke. Davon liegen 13 im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Celle.

Hier finden Sie den für Sie zuständigen Schornsteinfegermeister

Wie ist der Landkreis Celle eingebunden?

Als Fachaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist der Landkreis Celle im Bereich Schornsteinfegerwesen für diese zuständig (sofern nicht die Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gegeben ist) und deren Kehrbezirke sich im Landkreis Celle ganz oder größtenteils befinden. Für die Kehrbezirke, die für das Stadtgebiet gebildet worden sind, ist die Stadt Celle zuständig.

Einige Aufgaben des Landkreises Celle sind unter anderem:

  • Besetzung von Kehrbezirken
  • Überprüfung des Kehrbezirks (ordnungsgemäße Verwaltung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger)
  • Durchsetzung von verweigerten Kehrungen/ Messungen
  • Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
  • Beseitigung von Rauch- und Geruchsbelästigung (ausgehend von Feuerungsanlagen)
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren/ Zwangsmittelverfahren

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