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Waffeneintrag

Allgemeine Informationen

Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe/ Waffenteile erwirbt, hat dies innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb schriftlich oder elektronisch der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Waffen (-teile) oder Munition dürfen nur von berechtigten Personen erworben werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)

Online-Abwicklung

Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
Beispiel: Mustermann_Max_Erwerbsanzeige

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe setzt eine gültige Erwerbsberechtigung voraus.
Eine Erwerbsberechtigung ist unter anderem:

  • ein gültiger Jagdschein (Langwaffen Jagd)
  • ein gültiger Voreintrag (Kurzwaffen Jagd, Sportwaffen grüne WBK)
  • eine gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschützen)
  • eine Sammler-Waffenbesitzkarte

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ihre Waffenbesitzkarte
  • Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Erwerbsanzeige
  • Alternativ Kaufvertrag mit den folgenden Mindestangaben:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wohnanschrift des Überlassers samt Geburtsdatum und Geburtsort
    • Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung
    • Informationen zur Waffe (Waffentyp, Bezeichnung, Hersteller und Modell, Kaliber, Seriennummer)
    • Zeitpunkt des Erwerbs
    • Wünschenswert ist die nationale Waffenregister ID, kurz NWR-ID der betroffenen Waffe (Diese erhalten Sie von der zuständigen Waffenbehörde, dem Händler oder Sie haben diese bereits in Form eines Stammdatenblattes)

Welche Gebühren fallen an?

  • Waffeneintrag 1. Waffe 25,00 €
  • Waffeneintrag 2.-10. Waffe je 18,00 €
  • Waffeneintrag ab 11. Waffe je 12,00 €
  • Voreintrag für eine Kurzwaffe Jagd oder eine Sportwaffe (grüne WBK) 60,00 €

Beispiel: Sie haben eine Waffenbesitzkarte auf der eine Waffen eingetragen ist. Sie gehen nun zum Landkreis Celle und möchten zwei weitere Waffen eintragen lassen. Der Waffeneintrag der einen Waffe kostet damit 25,00 €, der Waffeneintrag der anderen Waffe 18,00 €.
Außerdem möchten Sie als Jäger einen Voreintrag für den Erwerb einer Kurzwaffe haben. Hierfür zahlen Sie 60,00 €. Der Voreintrag ist ein Jahr lang gültig. Nach dem Erwerb der Kurzwaffe, zeigen Sie diesen wieder innerhalb von 14 Tagen an. Für den Eintrag der Waffe zahlen Sie 25,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Erwerb ist innerhalb von zwei Wochen dem Landkreis Celle anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 37 a, § 37 f, § 37 g Waffengesetz (WaffG)

Formulare zum Download/zur Beantragung


Weitere Links

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Fragen & Antworten