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Einbürgerung

Allgemeine Informationen

Für Ausländer, die bereits längere Zeit in Deutschland leben, ist die Frage der Einbürgerung und der Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit sicher eine Überlegung wert. Die Einbürgerung ist ein bedeutender Schritt, auch ein Einschnitt in Ihr Leben. Als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland genießen Sie verschiedene Rechte, aber natürlich auch Pflichten, zum Beispiel:

  • das Recht zu wählen und gewählt zu werden
  • Freizügigkeit im Bundesgebiet und im Rahmen des EG-Rechts innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft
  • visafreies Reisen in viele Länder auch außerhalb Europas
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • u. U. Verpflichtung, als Schöffe an Gerichtsverfahren mitzuwirken

Grundsätzlich sollten Sie dazu bereit sein, bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten (Ausnahme: Sie sind Angehöriger eines EU-Mitgliedstaates).
Für eine Einbürgerung müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Die Frist verkürzt sich auf sieben Jahre, wenn Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern von deutschen Staatsangehörigen kann sich die Frist auf drei Jahre verkürzen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis.
  • Wenn Sie bei der Einbürgerung 16 Jahre und älter sind:
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Dies schließt auch eine Erklärung gegen verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen ein.
  • Sie finanzieren den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen grundsätzlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen.
  • Sie sind straffrei.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Sie erfüllen die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in mündlicher und schriftlicher Form oder haben durch einen entsprechenden Schulbesuch oder Schulabschluss ausreichende Deutschkenntnisse erworben.
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie können dies entweder durch einen erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest oder das Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (mindestens Hauptschule) nachweisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet weitergehende Informationen zum Einbürgerungstest.
  • www.bamf.de
  • Sie haben sich in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet, das heißt Sie akzeptieren die elementaren Grundsätze der in Deutschland geltenden gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung.

Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen verfolgen, unterstützen oder dies in der Vergangenheit getan haben und nicht glaubhaft machen können, dass Sie sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt haben.

Gebühren

Die Gebühren betragen

  • für Erwachsene: 255 EUR
  • für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit mindestens einem Elternteil eingebürgert werden: 51 EUR

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches)
  • Lichtbild
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge
  • Nachweis Sprachzertifikat
  • Nachweis Einbürgerungstest
  • ggf. Schulabschlusszeugnis
  • ggf. Heiratsurkunde
  • weitere erforderliche Unterlagen werden Ihnen ggf. im Beratungsgespräch genannt

Formulare

Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Das Antragsformular erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches bei der Einbürgerungsbehörde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartner

Email: StAR@lkcelle.de

Buchstabe A bis C

Frau Rother

Amt 10
Telefon: 05141/916-1012

Buchstabe D bis I

Frau Lüddecke

Amt 10
Telefon: 05141/916-1043

Buchstabe J bis M

Herr Piehler

Amt 10
Telefon: 05141/916-1034

Buchstabe N bis S

Herr Marks

Amt 10
Telefon: 05141/916-1046

Buchstabe T bis Z

Frau Peters

Amt 10
Telefon: 05141/916-1036