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Soziale und kulturelle Teilhabe

Wer bekommt diese Leistung?

Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Was bedeutet "Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe"?

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 15 Euro monatlich erbracht.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Stadtführung), die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Jugendfreizeit).

Wie funktioniert das?

Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 15 € monatlich bzw. einmalig bis zu 180 € für einen nachgewiesenen Leistungszeitraum von 12 Monaten.

Seit dem 01.08.2013 können im Einzelfall auch weitere im Zusammenhang mit der Aktivität entstehende Aufwendungen, z.B. für Sport- oder Musikequipment, aus den o.g. Teilhabeleistungen bezuschusst werden, soweit es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, diese in Eigenleistung zu beschaffen.

Angebote, die überwiegend der Unterhaltung dienen (z.B. Kino) oder Entgelte von Unternehmen mit Erwerbszwecken (z.B. Fitnessstudio) werden nicht bezuschusst.

Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung, der Nachweis über den bereits gezahlten Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/ Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.