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Landschaftsrahmenplan und Biotopkartierung

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument zur Verwirklichung der im Bundesnaturschutzgesetz enthaltenen Ziele des Naturschutzes. In Niedersachsen ist die Landschaftsplanung als eigenständige, gutachterliche Fachplanung konzipiert und wird von den jeweils zuständigen Behörden auf Landes-, Landkreis- und kommunaler Ebene ausgestaltet. Für sich genommen besitzen die Inhalte der Landschaftsplanung zunächst keine eigene rechtliche Verbindlichkeit. Die naturschutzfachlichen Ziele und Maßnahmen werden durch die Übernahme in die räumliche Gesamtplanung (Raumordnungsprogramme), durch Berücksichtigung bei Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie nach Festlegung in Verordnungen oder Satzungen zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft verbindlich.

Darstellung nach Vorbild der Internetseite desNLWKN.


Landschaftsrahmenplan im Landkreis Celle

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Celle befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung.


Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das zentrale Fachgutachten des Naturschutzes auf regionaler Ebene. Seine Aufgabe liegt neben der zielorientierten Erfassung und Bewertung sämtlicher Schutzgüter, v.a. in der Benennung und räumlichen Darstellung von Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft. Gemäß § 10 BNatSchG i.V.m. § 3NAGBNatSchG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen. Die Zuständigkeit für den Landkreis Celle liegt bei der Abt. Natur- und Landschaftsschutz in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde.

Der LRP gliedert sich inhaltlich in die Teilaspekte Bestandsaufnahme und –bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft sowie das Zielkonzept. Als zentraler Baustein des LRP werden innerhalb des Zielkonzeptes die angestrebten Ziele des Naturschutzes und der Landespflege sowie die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen dargelegt und begründet. Die planerischen Aussagen finden Eingang in die Zielkonzept-Karte, die einen umfassenden Überblick über jene Teilflächen des Landkreises bietet, für die aufgrund ihres besonderen naturschutzfachlichen Wertes Maßnahmen zur Sicherung, Verbesserung und Entwicklung zu ergreifen sind.

Die Ergebnisse des LRP sind für Behörden und öffentliche Stellen gleichermaßen von Interesse wie für Verbände und Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger, deren berufliche Tätigkeit oder privates Interesse sich auf den Schutz von Natur und Landschaft richten. Der LRP bildet eine qualifizierte Arbeitshilfe zur Klärung vielfältiger natur- und umweltschutzrelevanter Fragestellungen und dient als Grundlage für die Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Im Rahmen der täglichen Arbeit der unteren Naturschutzbehörden findet er als Nachschlagewerk regelmäßige Anwendung, u.a. als Arbeits- und Entscheidungshilfe für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Bereits 1991 ist ein Teil-Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Celle erschienen. Er behandelt ausschließlich das Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften und konzentriert sich auf Aussagen zum Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere sowie auf die Bewahrung ihrer Lebensstätten und Lebensgemeinschaften. Seine Fertigstellung geschah unter vielfältiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Naturschutzverbänden, Städten und Gemeinden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und in Abstimmung mit der obersten Naturschutzbehörde (heutiges MU) sowie der Fachbehörde für Naturschutz (heutiges NLWKN).

Der LRP 1991 kann in gedruckter Form im Amt für Umwelt und ländlichen Raum eingesehen werden oder steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Aufgrund des Alters des bestehenden Landschaftsrahmenplans und neuer Anforderungen an seine Inhalte und Methoden wird der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Celle derzeit fortgeschrieben.

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Biotoptypenkartierung

Zu den wichtigsten Grundelementen eines Landschaftsrahmenplans zählt die flächendeckende Kartierung der Biotoptypen. Sie bildet die fachliche Grundlage für die darauf aufbauenden Bestandsaufnahmen zu den Schutzgütern Arten und Biotope sowie Landschaftsbild und liefert bewertungsrelevante Hinweise zu den abiotischen Schutzgütern (Boden, Wasser, Klima und Luft). Unter einer Biotopkartierung versteht man die typisierte Einteilung der unterschiedlichen Lebensräume einer Landschaft in einheitliche, gegenüber ihrer jeweiligen Umgebung abgrenzbare Landschaftsausschnitte (Biotopeinheiten). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um natürlich entstandene Lebensräume oder anthropogen überprägte Strukturen handelt. Für die vollständige Abbildung der Landschaft sind neben Wald-, Gewässer-und sonstigen Offenlandbiotopen ebenfalls Acker- und Gartenbau- bzw. Siedlungsbiotope von Bedeutung.

„Ein Biotop ist […] ein vegetationstypologisch und/oder landschaftsökologisch definierter und im Gelände wiedererkennbarer Landschaftsausschnitt. Ein Biotoptyp ist eine abstrahierte Erfassungseinheit, die solche Biotope zusammenfasst, die hinsichtlich wesentlicher Eigenschaften übereinstimmen“ (v. Drachenfels: 2011)

„Biotop: Lebensraum einer Lebensgemeinschaft (Biozönose im Sinne einer regelmäßig wiederkehrenden Artengemeinschaft) von bestimmter biotoptypenspezifischer Mindestgröße und einheitlicher, gegen die Umgebung abgrenzbarer Beschaffenheit“ (Blab et al.: 1993)


Für Biotoptypenkartierungen wird in Niedersachsen eine von der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) herausgegebene einheitliche Erfassungsmethodik zugrunde gelegt:

  • DRACHENFELS, O. v. (2020): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand Februar 2020.

Der Landkreis Celle wurde in den Jahren 2015 bis 2018 außerhalb der Natura 2000-Gebiete flächendeckend kartiert. Die Kartierung beinhaltet die vollflächige Erfassung aller Biotoptypen im Landkreis im Maßstab 1:10.000 sowie die selektive Kartierung der gemäß § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotoptypen und der gemäß § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG geschützten Landschaftsbestandteile (Wallhecken).

Weitergehende Informationen zu den gesetzlich geschützten Biotoptypen können der entsprechenden Internetseite des Landkreises Celle entnommen werden.

Die Flächendeckende Biotoptypenkartierung kann in den folgenden Übersichtkarten eingesehen werden (Hinweis: die Biotopkarten befinden sich gegenwärtig aufgrund der Gesetzesnovellierung des NAGBNatSchG vom 01.01.2021 in der Überarbeitung):

Bergen, Eschede, Faßberg, Flotwedel, Hambühren, Lachendorf, Südheide, Wathlingen, Wietze, Winsen.



  • Biotopkartierung im Landkreis Celle

  • Legende: Biotopkartierung des Landkreis Celle


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