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Erster Fall von Blauzungenkrankheit im Landkreis Celle

Schaf infiziert / Für Menschen besteht keine Gefahr

Celle (lkc). Bei einem Schaf im Landkreis Celle wurde in dieser Woche das Blauzungen-Virus (BTV-3) nachgewiesen. Dies ist der erste bestätigte Fall von BTV-3 im hiesigen Landkreis.

Bei der Blauzungenkrankheit (BT) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen jedoch ungefährlich ist. Produkte wie Milch und Fleisch, die von infizierten Tieren stammen, können bedenkenlos verzehrt werden. Empfänglich für die Blauzungenkrankheit sind alle Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und auch Lamas und Alpakas.

Die Übertragung des Blauzungen-Virus erfolgt ausschließlich durch Stechinsekten (sogenannte Gnitzen), weshalb die Blauzungenerkrankung saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auftritt. Mit einem starken Anstieg der Erkrankungsfälle ist daher aufgrund der Witterung und des Insektenvorkommens in der nächsten Zeit zu rechnen.

Der BTV-Status des Landkreises Celle ändert sich durch den Ausbruch nicht, da ganz Niedersachsen schon seit einem BTV-Ausbruch im Oktober 2023 seinen BTV-Freiheitstatus verloren hat. Es gelten daher weiter die bereits bekannten Restriktionen: Empfängliche Wiederkäuer dürfen nicht ohne Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in BTV-freie Bundesländer und in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU transportiert werden.

Betroffene Schafe erkranken besonders schwer und zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Aborte, Schwellung an Kopf und Maul, vermehrten Speichelfluss, Erosionen der Maulschleimhaut sowie Lahmheit. Bei schweren Verläufen können die Tiere versterben. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist eher selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. Bei Rindern und Ziegen sind die Krankheitssymptome im Allgemeinen schwächer ausgeprägt.

Zum Schutz der empfänglichen Tierarten empfiehlt sich zum einen eine Reduzierung des Kontaktes mit Gnitzen, beispielsweise durch Vermeidung von Staugewässern (auf Weiden, Ausläufen), eine Insektenbekämpfung im Stall, die Aufstallung empfänglicher Tiere während der Dämmerung und nachts und die Anwendung von Insektenabwehrmitteln.

Desweiteren stehen Impfstoffe gegen BTV-3 zur Verfügung, deren Anwendung insbesondere für die schwer erkrankende Spezies Schaf dringend empfohlen wird. Die Tierseuchenkasse gewährt entsprechende Beihilfen.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und das Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend dem Veterinäramt und dem behandelnden Tierarzt zu melden. Für Rückfragen erreichen Sie das Veterinäramt unter 05141 916 5900.

31.07.2024