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Bürgerservice

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Leistungsnummer: 99036026017000

Leistungsbeschreibung mit Link

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für die Halterin/den Halter, da außerdem die Kosten für eine Neuabnahme eingespart werden.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

Online-Außerbetriebsetzungen können Sie hier durchführen.                                  

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)