Prostitution Anmeldung Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern. Der Nachweis der Gesundheitsberatung ist hierbei erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- zwei Lichtbilder
- Angaben zu:
- den Vor- und Nachnamen
- das Geburtsdatum und den Geburtsort,
- die Staatsangehörigkeit,
- die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift und
- die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
Die oder der Prostituierte hat Änderungen in den Verhältnissen bei c bis d innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
- ggf. Nachweis über die Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben (bei ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind)
- Nachweis der gesundheitlichen Beratung:
- ab 21 Jahren mindestens innerhalb des vorangegangenen Jahres
- unter 21 Jahre mindestens innerhalb der vorangegangenen sechs Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen
- ab 21 Jahren für zwei Jahre
- unter 21 Jahren für ein Jahr.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anmeldebescheinigung muss die Prostituierte während der Ausübung ihrer Tätigkeit bei sich haben.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Formulare
- Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 ProstSchG
Gebühren
- Gebühr: 15,00 Euro