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Bürgerservice

Hausschlachtung anmelden

Leistungsnummer: 99110035058000

Volltext

Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.

Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.

Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.

Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.

Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Farmwild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer,

sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. 

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:

  • Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
  • Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon
  • Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
  • Wie viele Tiere werden geschlachtet?
  • Wer schlachtet die Tiere?

Kosten

Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Frist

Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Rechtsgrundlage(n)