Inhalt

Bürgerservice

Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste beantragen

Leistungsnummer: 99108003001003

99 - Ausnahmegenehmigung Parken: Wer ist zuständig

Für dieses Sachgebiet sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig. Bitten wenden Sie sich dorthin.